Hamburg (dpa) – Mit schweren Vorwürfen der Verteidigung gegen die Ermittlungsbehörden hat ein Prozess um eine Laserattacke auf einen Polizeihubschrauber beim G20-Gipfel in Hamburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Angeklagten einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und gefährliche Körperverletzung vor. Nach Darstellung der Behörde vom Mittwoch richtete der gebürtige Greifswalder am […]

Hamburg (dpa) – Mit schweren Vorwürfen der Verteidigung gegen die Ermittlungsbehörden hat ein Prozess um eine Laserattacke auf einen Polizeihubschrauber beim G20-Gipfel in Hamburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Angeklagten einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und gefährliche Körperverletzung vor. Nach Darstellung der Behörde vom Mittwoch richtete der gebürtige Greifswalder am Abend des 6. Juli aus dem Fenster einer Dachgeschosswohnung mehrmals einen grünen Laserstrahl auf den Polizeihubschrauber, der in einer Höhe von 400 Metern über Altona kreiste.

Der Laserstrahl habe den Piloten der «Libelle 2» und einen Flugtechniker jeweils im rechten Auge getroffen. Der Pilot konnte den Angaben zufolge mehrere Sekunden lang nichts sehen. Er habe den Helikopter aus dem Laserstrahl weggedreht, wodurch der Hubschrauber in eine Vorwärtsbewegung überging und 60 bis 90 Meter an Höhe verlor. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes ermittelt. Dann sah das Landgericht bei einer Haftprüfung aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte einen Absturz des Hubschraubers und damit den Tod der Besatzung billigend in Kauf nahm.

In seinem Eingangsstatement zu dem Prozess vor dem Amtsgericht Altona warf Verteidiger Oliver Klostermann der Staatsanwaltschaft und der Soko «Schwarzer Block» vor, den Angeklagten zu Unrecht in einen Zusammenhang mit den gewaltsamen Auseinandersetzungen zu bringen. Eine nächtliche Durchsuchung bei seinem Mandanten ohne richterliche Genehmigung sei rechtswidrig gewesen. Die Akten seien unvollständig oder manipuliert worden, beklagte Mitverteidiger Bernd Wagner.