Mainz/Oestrich-Winkel (dpa) – Der Streit zwischen dem Rheingau Musik Festival (RMF) und Fluglärm-Gegnern landet vor Gericht. Eine mündliche Verhandlung ist für 16. März am Landgericht Mainz angesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die «Allgemeine Zeitung» (Freitag) berichtet. Das RMF mit Sitz im hessischen Oestrich-Winkel hatte nach einer Protestaktion die Initiative gegen Fluglärm […]

Mainz/Oestrich-Winkel (dpa) – Der Streit zwischen dem Rheingau Musik Festival (RMF) und Fluglärm-Gegnern landet vor Gericht. Eine mündliche Verhandlung ist für 16. März am Landgericht Mainz angesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die «Allgemeine Zeitung» (Freitag) berichtet. Das RMF mit Sitz im hessischen Oestrich-Winkel hatte nach einer Protestaktion die Initiative gegen Fluglärm Mainz verklagt. Die Lärmgegner hatten weltberühmte Künstler angeschrieben und sie auf mögliche Störungen ihrer Konzerte beim RMF durch den Krach von Flugzeugen hingewiesen.

Anschließend forderte das Festival die Initiative auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das tat diese nicht und kündigte weitere Aktionen an. RMF-Intendant Michael Herrmann nannte das Verhalten der Initiative geschäftsschädigend. «Die wahrheitswidrigen Behauptungen verunsichern die Künstler und schaden dem Festival», sagte er im August. Mit der Klage solle die Behauptung untersagt werden, dass Konzerte von Fluglärm gestört würden. Zudem müsse Aussagen ein Riegel vorgeschoben werden, wonach während der Konzerte Flugrouten verlegt werden könnten. Eine Entscheidung in dem Zivilverfahren wird am Tag der Verhandlung noch nicht erwartet.