Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wie viel ein Flugticket kostet, muss schon bei der Buchung erkennbar sein. Erhebt eine Airline für den optionalen Check-In am Flughafen Gebühren, muss sie das auch entsprechend offenlegen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3-06 O 7/20), auf die das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. […]

Wie viel ein Flugticket kostet, muss schon bei der Buchung erkennbar sein. Erhebt eine Airline für den optionalen Check-In am Flughafen Gebühren, muss sie das auch entsprechend offenlegen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3-06 O 7/20), auf die das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Es reiche nicht, darauf nur im «Kleingedruckten» hinzuweisen.

dpa/tmn fz yyzz n1 nhr