01.01.2017 Wien (dpa) – Im Streit mit Österreich über die Pkw-Maut verweist Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gern darauf, dass das Nachbarland schon lange Geld für das Nutzen der Autobahnen verlangt. Sein Wiener Kollege Jörg Leichtfried (SPÖ) kontert, dass die Bürger dort aber auch eine Kfz-Steuer zahlen müssen, während sie in Deutschland von der Steuer in […]

01.01.2017

Wien (dpa) – Im Streit mit Österreich über die Pkw-Maut verweist Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gern darauf, dass das Nachbarland schon lange Geld für das Nutzen der Autobahnen verlangt. Sein Wiener Kollege Jörg Leichtfried (SPÖ) kontert, dass die Bürger dort aber auch eine Kfz-Steuer zahlen müssen, während sie in Deutschland von der Steuer in der Höhe der Maut entlastet werden. Das bezahlen die Menschen in Österreich fürs Autofahren:

MAUT: Vor 20 Jahren wurde die Pkw-Maut in der Alpenrepublik eingeführt. Das «Autobahnpickerl» war geboren. Jeder eingezahlte Schilling und später jeder Euro fließt seitdem in den Straßenbau. Der Unterhalt der rund 2200 Kilometer langen Autobahnen, ihrer Tunnel und Brücken sowie Neubauten werden ausschließlich dadurch finanziert. 2015 kam es dadurch zu Maut-Einnahmen von 1,86 Milliarden Euro. 2017 kostet die türkisfarbene Jahresvignette für Autos 86,40 Euro. Die billigste Variante für zehn Tage ist für 8,90 Euro zu bekommen.

KFZ-STEUER: Jeder Auto- und Motorradfahrer in Österreich muss zusätzlich – unabhängig davon wie viel er fährt – die sogenannte motorbezogene Versicherungssteuer abführen. Die Höhe der Kfz-Steuer berechnet sich nach der Leistung des Verbrennungsmotors. Elektroautos sind daher ausgenommen. Die Steuer wird von der Versicherung gemeinsam mit der Haftpflichtprämie erhoben.

NOVA: Bei jedem Fahrzeug, das in Österreich zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen wird, ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällig. Der einmalige Beitrag setzt sich zusammen aus den CO2-Emissionen oder dem Hubraum des Fahrzeugs. Einige Ausnahmen gibt es: Besitzer von Elektroautos, Oldtimern oder etwa von Vorführfahrzeugen müssen nichts zahlen. Der Händler erhebt die Steuer direkt beim Kauf und führt sie ans Finanzamt ab. Der Höchstsatz liegt bei Autos bei 32 Prozent.