Kempten/Amsterdam (dpa/tmn) – Nach der Panne im Tank-System am Amsterdamer Flughafen Schiphol können betroffene Reisende nicht auf eine Entschädigung hoffen. Es handelt sich um einen für die Airlines außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstand, erklärt Prof. Ernst Führich, Experte für Reiserecht aus Kempten. Wegen Problemen bei der externen Firma für die Betankung der Flugzeuge waren am Mittwoch […]

Kempten/Amsterdam (dpa/tmn) – Nach der Panne im Tank-System am Amsterdamer Flughafen Schiphol können betroffene Reisende nicht auf eine Entschädigung hoffen. Es handelt sich um einen für die Airlines außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstand, erklärt Prof. Ernst Führich, Experte für Reiserecht aus Kempten.

Wegen Problemen bei der externen Firma für die Betankung der Flugzeuge waren am Mittwoch Zehntausende Passagiere am Airport in Amsterdam gestrandet. «Selbst wenn die Fluggesellschaften hier alle möglichen Maßnahmen ergriffen hätte, wäre die Panne nicht zu vermeiden gewesen», sagt Führich. Somit müssten die Airlines keine Ausgleichszahlung leisten.

Liegen Flugausfälle und Verspätungen von mehr als drei Stunden im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, muss diese nach EU-Recht eine Entschädigung an die Passagiere zahlen. Ausfälle grundlegender Systeme an Flughäfen werden von Gerichten jedoch regelmäßig als außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände bewertet.

In jedem Fall müssen Fluggesellschaften ihre Kunden am Flughafen betreuen und sich, falls nötig, um eine Übernachtung kümmern – «im Rahmen der Möglichkeiten», betont Führich. Wenn alle Hotels voll seien, müssten Reisende sich mit Feldbetten zufriedengeben.