Berlin (dpa/tmn) – Ein Pilotenstreik ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. […]

Berlin (dpa/tmn) – Ein Pilotenstreik ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde aber auch sein Ticket zurückgeben und bekommt dann sein Geld zurück.

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die Piloten der irischen Fluggesellschaft Ryanair dazu aufgerufen, am 22. Dezember – am letzten Wochentag vor Weihnachten 2017 – alle deutschen Basen des Unternehmens von 5.00 bis 9.00 Uhr vormittags zu bestreiken.