Oberlandesgericht weist Sylter Fluglärm-Klagen ab
Viel Lärm um nichts: Zwei Anwohner prozessieren für mehr Schallschutz gegen den Flughafen Sylt. Das Oberlandesgericht weist die Berufungsklagen ab. Die geforderte Obergrenze werde gar nicht erst erreicht. Schleswig (dpa) – Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig hat die Lärmschutz-Klagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt zurückgewiesen. Die eingeforderte Fluglärm-Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, […]
Viel Lärm um nichts: Zwei Anwohner prozessieren für mehr Schallschutz gegen den Flughafen Sylt. Das Oberlandesgericht weist die Berufungsklagen ab. Die geforderte Obergrenze werde gar nicht erst erreicht.
Schleswig (dpa) – Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig hat die Lärmschutz-Klagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt zurückgewiesen. Die eingeforderte Fluglärm-Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, sagte der Vorsitzende Richter Martin Probst am Freitag zur Begründung. «2011/12 war ein Maximum an Bewegungen im Flugverkehr erreicht, inzwischen ist das Verkehrsaufkommen rückläufig», sagte Probst.
Zwei Anwohner mit Immobilien in Keitum und Wenningstedt hatten vor dem OLG erstreiten wollen, dass die derzeit maximal zulässige Dezibel-Zahl für den Flughafen auf der Urlaubsinsel reduziert wird. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte zuvor bereits eine Grenze von 60 Dezibel festgelegt.
Bis zu dieser öffentlich-rechtlichen Entscheidung vor knapp zwei Jahren war Fliegen auf Sylt nahezu uneingeschränkt möglich. Seit dem Ersten Weltkrieg starten dort Flugzeuge, bis 1996 wurde der Flughafen auch militärisch genutzt. Unter anderem Air Berlin und Lufthansa bieten Linienflüge an, auch mit größeren Passagier-Jets. Mehrere Anwohner hatten dagegen geklagt. Außer der 60-Dezibel-Grenze erstritten sie vor dem OVG auch noch Auflagen, die faktisch ein Nachtflugverbot bedeuten. Doch einigen Anwohnern reicht das nicht.
Vor dem OLG hatten nach Angaben einer Gerichtssprecherin insgesamt sieben Anwohner auch zivilrechtlich für die 55-Dezibel-Grenze prozessiert. Hilfsweise verlangten sie Geld für Schallschutzwände oder -fenster. In einem Fall ließ das Oberlandesgericht die Berufung nicht zu, da das Haus des Klägers zu weit entfernt stehe. In einem weiteren Fall wurde die Klage zurückgezogen. Nach den zwei Urteilen vom Freitag sind nun noch drei weitere Verfahren anhängig.
Da die eingeforderten 55 Dezibel derzeit aber gar nicht überschritten würden, ließ es der 17. Zivilsenat aus drei Richtern nun offen, ob solch ein Grenze überhaupt zivilrechtlich festgesetzt werden kann. Mit Blick auf eine mögliche Ausweitung des Flugbetriebs sagte Probst: «Das kann mal anders werden.» Auf Schadenersatz könnten die Anwohner dann trotzdem nicht hoffen, denn der hätte bereits im öffentlich-rechtlichen Verfahren fließen können.
Wer hinter den nun abgelehnten Klagen steckt, war am Freitag unklar. Außer dem Senat waren bei der Urteilsverkündung nur Journalisten anwesend. Weder die Klägerseite noch ein Vertreter des Flughafens erschienen zu dem Termin. Ob es sich bei den Klägern um Sylter oder um Ferienhausbesitzer handelte, konnte die Gerichtssprecherin nicht sagen.
Zum Auftakt der Verhandlung hatte der Klägeranwalt noch gesagt, die Klagen seien 2008 eingereicht worden, weil Anwohner nach der Sanierung der Hauptstartbahn 2006 mehr Flüge mit großen Maschinen befürchtet hätten. Der Flughafen konnte jedoch darlegen, dass die Zahlen zurückgingen. Waren 2011 etwa noch rund 210 000 Passagiere gezählt worden, seien es 2015 etwa nur noch 155 000 gewesen.