Köln/Bonn NRW-Regierung beschließt Nachtflugverbot für Passagierflüge an Köln Bonn Airport Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge auf dem Flughafen Köln/Bonn beschlossen. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens sollen keine Passagiermaschinen starten und landen, beschloss das Landeskabinett in Düsseldorf heute. Nächtliche Frachtflüge seien aber weiterhin erlaubt. So werde die Lärmbelastung für die […]

Köln/Bonn

NRW-Regierung beschließt Nachtflugverbot für Passagierflüge an Köln Bonn Airport

Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge auf dem Flughafen Köln/Bonn beschlossen. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens sollen keine Passagiermaschinen starten und landen, beschloss das Landeskabinett in Düsseldorf heute. Nächtliche Frachtflüge seien aber weiterhin erlaubt. So werde die Lärmbelastung für die Anwohner gesenkt, gleichzeitig würden die Interessen der Wirtschaft gewahrt. Ein Airport-Sprecher sagte auf dpa-Anfrage, das Verbot betreffe 6000 Starts und Landungen im Jahr.

Die am Standort Köln/Bonn operierenden Luftverkehrsgesellschaften sehen in dem heutigen Beschluss ein Zeichen fehlender Verlässlichkeit. Denn: Die heute gültige Nachtflugregelung, die den Passagierflug gestattet, sei erst im Jahr 2008 von der Landesregierung bis 2030 verlängert worden. Auch die hier angesiedelten Frachtgesellschaften sind besorgt, inwieweit die Zusage, die Genehmigung für den Frachtverkehr nicht anzutasten, auf Dauer belastbar bleibt.

Flughafenchef Michael Garvens bedauert die Entscheidung zur Einführung des Nachtflugverbots: „Diese Entscheidung entbehrt jeder Rechtsgrundlage, sie schadet dem Luftverkehrsstandort NRW und gefährdet Arbeitsplätze.“ Die beabsichtigte Lärmbelastung betrachtet Garvens hingegen als gering, denn “im Passagierverkehr sind in aller Regel kleinere, moderne und lärmarme Flugzeuge im Einsatz.“

Einen Vergleich mit der Situation, die zur Anordnung der Nachtflugverbote in Frankfurt und Berlin führte, weist er entschieden zurück. Der Grund: Dort habe es Planfeststellungsverfahren gegeben, in denen es um den Neubau eines Flughafens oder einer Landebahn ging. „In Köln/Bonn hingegen handelt es sich um einen unrechtmäßigen Eingriff in eine bestehende Betriebsgenehmigung,“ so Garvens.

Quelle: Aeroscope/ dpa