Berlin/Düsseldorf, 06. Juni 2016 Beim Germanwings-Absturz vor gut einem Jahr verliert ein Düsseldorfer seine Tochter und seinen Enkelsohn. Er will wissen, warum der Copilot trotz seiner psychischen Erkrankung fliegen durfte – und stellt Strafanzeige gegen die Hausärztin des Mannes. Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine vor mehr als einem Jahr hat ein Hinterbliebener die Hausärztin des […]

Berlin/Düsseldorf, 06. Juni 2016

Beim Germanwings-Absturz vor gut einem Jahr verliert ein Düsseldorfer seine Tochter und seinen Enkelsohn. Er will wissen, warum der Copilot trotz seiner psychischen Erkrankung fliegen durfte – und stellt Strafanzeige gegen die Hausärztin des Mannes.

Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine vor mehr als einem Jahr hat ein Hinterbliebener die Hausärztin des psychisch kranken Copiloten angezeigt. Es handelt sich um einen Mann, der seine Tochter und seinen 18 Monate alten Enkel verloren hatte, als der Copilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz brachte, wie die Zeitung „Die Welt“ berichtete. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte der Deutschen Presse-Agentur heute den Eingang der Anzeige.

Nach Informationen der „Welt“ wirft der Düsseldorfer der Ärztin vor, weder den Arbeitgeber des Copiloten, die Lufthansa, noch das Luftfahrtbundesamt (LBA) über die von ihr diagnostizierten seelischen Störungen informiert zu haben. Die ärztliche Schweigepflicht gelte in einem solchen Fall nicht mehr, argumentierte der Mann in seiner Strafanzeige, die der „Welt“ nach eigenen Angaben vorliegt.

Über die Anzeige sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa heute der dpa: „Sie liegt vor und wird im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens geprüft.“ Ob noch weitere Anzeigen von Angehörigen vorlägen, sei ihm nicht bekannt. Es gebe aber zahlreiche Anzeigen von Nichtbetroffenen gegen „alle möglichen“ Beteiligten.

Der 61 Jahre alte Vater aus Düsseldorf hatte vor einigen Wochen bereits den flugmedizinischen Dienst der Lufthansa und Verantwortliche des LBA angezeigt. Nachdem er die französischen Ermittlungsakten zu dem Absturz studiert habe, sei er zu der Überzeugung gelangt, dass der Copilot nach einer schon bekannten schweren Depression nicht hätte Pilot eines Verkehrsflugzeuges werden dürfen, schrieb die Zeitung.

Zum Stand des Ermittlungsverfahrens sagte Kumpa, dass die Übersetzungen der Unterlagen der französischen Ermittler inzwischen abgeschlossen seien. Derzeit würden alle Unterlagen gescannt, damit in Kürze allen Berechtigten Akteneinsicht gewährt werden könne. Wann dies genau sei, könne er aber nicht sagen.

Bei der Katastrophe in den französischen Alpen am 24. März 2015 waren alle 150 Insassen der Maschine getötet worden.