Drohnenhersteller DJI erneuert Flugverbotszonen-System

San Jose/Berlin, 18. November 2015 Besitzer einer Drohne des Herstellers DJI können einprogrammierte Flugverbotszonen künftig zum Teil in Eigenregie aufheben. Die Lockerung des sogenannten Geofencing-Systems setzt aber ein kostenloses Benutzerkonto voraus, das etwa mit einer Kreditkarte oder Mobilfunknummer verifiziert werden muss, wie der Hersteller mitteilt. Das verifizierte Konto diene allein der Absicherung, falls Aufsichts- oder […]
San Jose/Berlin, 18. November 2015
Besitzer einer Drohne des Herstellers DJI können einprogrammierte Flugverbotszonen künftig zum Teil in Eigenregie aufheben.
Die Lockerung des sogenannten Geofencing-Systems setzt aber ein kostenloses Benutzerkonto voraus, das etwa mit einer Kreditkarte oder Mobilfunknummer verifiziert werden muss, wie der Hersteller mitteilt. Das verifizierte Konto diene allein der Absicherung, falls Aufsichts- oder Polizeibehörden einen vom Nutzer freigeschalteten Flug später verfolgen. Das bereits 2013 eingeführte Geofencing-System sorgt dafür, dass eine Drohne erst gar nicht in mit Flugverboten belegte Bereiche wie Flughäfen hineinfliegt oder dort startet.
Das neue, erweiterte System kann den Piloten nun auch live über temporäre Luftraumeinschränkungen informieren, etwa bei Waldbränden, Großveranstaltungen, Demonstrationen oder in Stadien. Als Verbotszonen werden den Angaben nach zudem künftig auch sensible Bereiche berücksichtigt, die nicht allein die Sicherheit des Flugverkehrs betreffen, also etwa Gefängnisse oder Kraftwerke. Sperrgebiete wie den Luftraum über Regierungsgebäuden oder militärischen Einrichtungen soll der Drohnenbesitzer aber in keinem Fall freischalten können.
Die Datenbank des neuen Geofencing-Systems namens Geospatioal Environment Online (GEO) will DJI fortlaufend aktualisieren. GEO soll im Dezember in Europa starten und durch Updates der Dronen-Firmware und der Fernsteuer-App Go zum Kunden kommen.