Luxemburg (dpa) – Im Streit um vermeintliche Vorteile für Germanwings am Flughafen Zweibrücken gibt das EU-Gericht der Fluggesellschaft Recht. Die Brüsseler EU-Kommission habe nicht nachweisen können, dass Germanwings unerlaubte staatliche Beihilfen bekommen habe, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag (Rechtssache T-375/15). Die Behörde habe nicht belegen können, dass der Fluggesellschaft tatsächlich Vorteile entstanden seien. […]

Luxemburg (dpa) – Im Streit um vermeintliche Vorteile für Germanwings am Flughafen Zweibrücken gibt das EU-Gericht der Fluggesellschaft Recht. Die Brüsseler EU-Kommission habe nicht nachweisen können, dass Germanwings unerlaubte staatliche Beihilfen bekommen habe, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag (Rechtssache T-375/15). Die Behörde habe nicht belegen können, dass der Fluggesellschaft tatsächlich Vorteile entstanden seien. Das EU-Gericht ist so etwas wie die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs.

Die EU-Kommission hatte die angeblichen Vorteile 2014 auf rund 1,2 Millionen Euro beziffert und Deutschland aufgefordert, das Geld zurückzuverlangen. Es ging um die Jahre von 2006 bis 2009, als der rheinland-pfälzische Flughafen Zweibrücken in öffentlicher Hand war. Die EU-Behörde hatte moniert, dass die Flughafengebühren für mehrere Gesellschaften, darunter Germanwings, zu niedrig angesetzt seien. Dagegen hatte Germanwings geklagt.

Staatliche Beihilfen sind Geldspritzen oder andere Unterstützung, die Unternehmen Vorteile verschaffen. Die Brüsseler EU-Kommission kann sie verbieten oder Rückforderungen verlangen, wenn sie Wettbewerbsverzerrungen sieht.