Einmal die Welt von oben sehen? Mit Mini-Drohnen geht das ohne große praktische und rechtliche Hürden zu erschwinglichen Preisen. Einfach draufloskaufen und fliegen sollte man aber trotzdem nicht.

In Deutschland und auf der ganzen Welt sind seit Jahren Drohnen ein stark diskutiertes Thema. In allen Größen fliegen sie über Wiesen und Wälder, manchmal zum Leidwesen von Erholungssuchenden. Mittlerweile gibt es umfangreiche Regeln für den Betrieb der unbemannten Fluggeräte. Mini-Drohnen bis 250 Gramm darf man jedoch auch ohne Führerschein fliegen.

Christopher Rohe vom Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) sagt, dass Mini-Drohnen den Vorteil haben, dass sie leicht sind. Somit könne man sie problemlos auf Reisen mitnehmen. Für Spaziergänge und Wanderungen passen sie außerdem auch in einen Rucksack. Qualitativ merke man den Unterschied zwischen günstigen und teuren Modellen jedoch stark. Die Auswahl an Funktionen und deren Beschaffenheit sei bei billigen Drohnen deutlich geringer.

Günstige Drohnen: Ohne GPS und Automatik

Bereits für unter 100 Euro kann man sich mittlerweile eine Drohne zulegen. Aufgrund der oft miesen Kameras taugen die Bilder außer zu Dokumentationszwecken nicht viel. Des Weiteren mangelt es den Geräten vielfach praktischen Funktionen. Ein Beispiel hierfür kann die selbstständige Rückkehr zum Ausgangspunkt, also zum Piloten oder zur Pilotin, sein. Außerdem kann das automatische Verfolgen von Personen und Objekten fehlen. Für viele solcher Features ist nämlich ein GPS-Modul nötig, an dem gerne gespart wird. Ohne GPS und Automatik-Funktionen wird das Steuern zudem zur Herausforderung.

Robert Brandt von der Stiftung Warentest behauptet, dass man für gute Flugfunktionen und Kamera schnell 300 Euro und mehr zahlt. Dazu kommen Kosten für Ersatz-Akkus und Zubehör. Für hochwertige Fotos ist ein Gimbal Pflicht. Er erklärt, dass dieser die Kamera stabil hält und für ruhige Bilder sorgt. Die Flugdauer liege bei etwa 10 bis 20 Minuten. Ein Ersatz-Akku bewahrt also davor, schon nach wenigen Aufnahmen wieder den Heimweg antreten zu müssen.

Mini-Drohnen: Bis zu 250 Gramm ohne Drohnenführerschein

Für erste Flugübungen taugen die Mini-Drohnen so oder so. Manche sind so klein, dass sie auf eine Hand passen. Solche Winzlinge haben in der Luft aber ihre Probleme. Brand sagt, dass Wind und Hindernisse es den Kleinen oft schwer machen. Schwerere Drohnen sind generell nicht so anfällig für Windböen und andere Widrigkeiten. Wer keinen Drohnenführerschein machen will, muss unter der Grenze von 250 Gramm bleiben.

Notwendig für Drohnen dieser sogenannten Klasse C0 ist dann nur eine Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die entsprechende Nummer muss außen an der Mini-Drohne angebracht werden, bevor sie das erste Mal in die Luft steigt. Auch eine Drohnenversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben. Wer das Flugobjekt nur privat nutzt, ist mit der Haftpflichtversicherung oft bereits geschützt, in vielen Tarifen sind die Fluggeräte eingeschlossen.

Vor dem Flug über gesetzliche Lage informieren

Beim Betrieb gibt es weitere Einschränkungen. So dürfen auch Mini-Drohnen nicht höher als 120 Meter fliegen. Außerdem ist das Starten in der Nähe von Flughäfen nicht gestattet. Ebenfalls ist das Starten über Menschenansammlungen nicht gestattet. Christoph May betreibt ein Drohnen-Fach- und Schulungszentrum. Er erklärt, dass die Liste der nationalen rechtlichen geografischen Gebiete in Deutschland sehr lang ist. Für einen Überblick empfiehlt er die digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums. Eine EU-Verordnung ist Basis für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Auf nationaler Ebene finden sich in Deutschland alle relevanten Regeln dazu in der Luftverkehrsordnung und im Luftverkehrsgesetz. Dort sind die Höhen der Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten zu finden. Im Extremfall werden mehrere Zehntausend Euro fällig. Bei Verstößen sind auch andere Länder streng. Wer seine Drohne im Urlaub fliegen lassen möchte, sollte sich genau über die dort geltenden Regeln informieren.

Mini-Drohnen: Abstandsregelungen einhalten

Christopher Rohe vom Modellfliegerverband sagt, dass es in der Praxis oft schon an den Abstandsregelungen scheitert. An belebten Plätzen kann keine Distanz zu Menschenansammlungen gehalten werden. Daher ist es nicht möglich, sich im Urlaub vor Sehenswürdigkeiten oder am vollen Strand per Drohne filmen oder fotografieren zu lassen. Außerdem sind Naturaufnahmen nicht ohne weiteres möglich. Verboten sind Naturschutzgebiete. Bis auf wenige Ausnahmen muss zu Fernstraßen, Bahnlinien und befahrenen Flüssen 100 Meter Abstand gehalten werden.

Umfangreiche Einsatzgebiete: Mini-Drohnen

Für Mini-Drohnen gibt es trotzdem umfangreiche Einsatzgebiete. Drohnenexperte May sagt, dass schöne Luftbilder und kurze Videosequenzen möglich seien. Außerdem sind Dokumentations- und Inspektionsflügen in technischen Bereichen machbar. «Zum Beispiel, falls ein Handwerker eine Dachfläche optisch begutachten möchte, die nicht begehbar oder schwer erreichbar ist.»

Bekannte Hersteller sind beispielsweise Autel Robotics, DJI, Hubsan oder Ryze Robotics. Aber wer gerne bastelt, kann sich seine Drohne auch selbst bauen. Dafür gibt es Bausätze und eine Vielzahl von Anleitungen im Netz. Geld sparen lässt sich damit jedoch nicht wirklich, sagt Rohe. Das sei eher für Bastler interessant. Voraussetzung sind Grundkenntnisse in Mechanik, Elektronik und Computertechnik. Dann hält man vielleicht irgendwann seine erste Drohne Marke Eigenbau in der Hand. (dpa/lj)