Luxemburg (dpa) – Steht Fluggästen eine Entschädigung zu, wenn der Flieger früher als angekündigt abhebt? Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof beschäftigt, der am Dienstag (9.30 Uhr) ein Urteil bekanntgeben will. Konkret geht es unter anderem darum, ob eine Vorverlegung als Annullierung des Flugs betrachtet werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei dem Fall auf ein Urteil zu […]

Steht Fluggästen eine Entschädigung zu, wenn der Flieger früher als angekündigt abhebt? Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof beschäftigt, der am Dienstag (9.30 Uhr) ein Urteil bekanntgeben will. Konkret geht es unter anderem darum, ob eine Vorverlegung als Annullierung des Flugs betrachtet werden kann.

Verbraucherinnen und Verbraucher können bei dem Fall auf ein Urteil zu ihren Gunsten hoffen. Ein Gutachter des EuGH hatte im September die Auffassung vertreten, dass ein früherer Start unter bestimmten Umständen ein spezieller Fall der Annullierung sein könne. Auch bei einer Vorverlegung um nur wenige Stunden sei nicht auszuschließen, dass ein Fluggast, der nicht über die neue Zeit informiert wurde, den Flug verpasse.

Wenn der Gerichtshof der Ansicht des Gutachters folgt, könnten Kundinnen und Kunden künftig eine Entschädigung in solchen Fällen erhalten. Kein Recht auf Entschädigung hätten Fluggäste jedoch, so das Gutachten, wenn die Airline sie frühzeitig über die Änderung informiere und Alternativen angeboten hätte. Die Gutachten der EuGH-Generalanwälte sind nicht bindend, oft folgt der Gerichtshof ihnen aber.

dpa mjm xx n1 red