Selbstverpflegung im Flieger ist erlaubt

Potsdam, 30. März 2017 Viel Geld für Essen im Flugzeug ausgeben – das muss nicht sein. Denn Selbstverpflegung an Bord ist erlaubt, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Wer nicht genug trinkt, könne Gesundheitsprobleme bekommen. Wichtig ist aber, sich an die Sicherheitsbestimmungen zu halten: Fluggäste dürfen nur Behälter mit Flüssigkeiten bis zu 100 Milliliter durch die […]
Potsdam, 30. März 2017
Viel Geld für Essen im Flugzeug ausgeben – das muss nicht sein. Denn Selbstverpflegung an Bord ist erlaubt, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.
Wer nicht genug trinkt, könne Gesundheitsprobleme bekommen. Wichtig ist aber, sich an die Sicherheitsbestimmungen zu halten: Fluggäste dürfen nur Behälter mit Flüssigkeiten bis zu 100 Milliliter durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen. Deswegen werden Getränke am besten erst danach gekauft – was an den meisten Flughäfen allerdings auch nicht billig ist.
Auch bei Essen im Handgepäck gilt übrigens die Regel mit den 100 Millilitern: Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheiterte jüngst ein Fluggast, der 272 Gramm Büffelmozzarella, 155 Gramm Nordseekrabbensalat und 140 Gramm „Flensburger Fördetopf“ mit ins Flugzeug nehmen wollte. An der Sicherheitskontrolle kam er damit nicht durch. Die Leckereien seien Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, so das Gericht (Az.: OVG 6 B 70.15.). Besser sind also feste Speisen wie zum Beispiel Butterbrote oder Äpfel.