Was darf ich im Flugzeug im Handgepäck mitnehmen? Die wichtigsten Regeln 2026
Kaum ein Thema sorgt vor dem Abflug für so viel Verunsicherung wie das Handgepäck. Was darf mit in die Kabine, was muss in den Koffer – und gilt die berühmte 100-ml-Regel eigentlich noch? Wir haben die aktuell gültigen Bestimmungen für Sie zusammengefasst.
Kurz-Checkliste fürs Flugzeug-Handgepäck
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Flüssigkeiten im Handgepäck: Die 100-ml-Regel gilt – meistens
Die wichtigste Regel zuerst: An den meisten europäischen Flughäfen gilt 2026 weiterhin die klassische Flüssigkeitsbeschränkung. Jeder Behälter darf maximal 100 ml fassen, und alle Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstaut werden. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt. Entscheidend ist dabei ein oft unterschätztes Detail: Es zählt nicht die Füllmenge, sondern das Fassungsvermögen des Behälters. Eine 150-ml-Tube ist also verboten, auch wenn nur 50 ml darin sind.
Als „Flüssigkeit“ gilt dabei weit mehr, als viele denken. Typische Beispiele sind Zahncreme, Shampoo, Haargel, Parfums, Rasierschaum, Getränke, Suppen oder Sirup – aber auch Nuss-Nougat-Cremes wie Nutella oder Weichkäse. Auch Mascara und Deoroller fallen darunter – ein klassischer Stolperstein an der Kontrolle.
Neu: An manchen Flughäfen sind bis zu 2 Liter erlaubt
Hier wird es 2026 spannend. Moderne CT-Scanner (Computertomografie) durchleuchten das Handgepäck dreidimensional und erkennen auch flüssige Sprengstoffe zuverlässig. Nachdem im September 2024 zunächst alle Lockerungen zurückgenommen wurden, hat die EU überarbeitete Geräte zugelassen. Flughäfen, die diese Scanner bereits nutzen, lockern nun die Bestimmungen – erlaubt sind dann auslaufsichere Behälter mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen, und der transparente Plastikbeutel ist nicht mehr nötig.
Allerdings: Das ist ein echter Flickenteppich. Der Stand variiert von Flughafen zu Flughafen, teils sogar von Kontrollspur zu Kontrollspur:
| Flughafen | Stand (2026) |
|---|---|
| Nürnberg | 2 Liter erlaubt (seit 8. Mai 2026) |
| Hamburg | CT-Scanner teils im Einsatz, meist noch 100 ml |
| Köln/Bonn | Umrüstung läuft, noch 100-ml-Regel |
| Düsseldorf | Erste CT-Anlagen, noch keine Freigabe |
| Wien | Freigabe für Sommer 2026 angekündigt |
| Zürich | Freigabe für Sommer 2026 angekündigt |
In Nürnberg sind seit dem 8. Mai 2026 Flüssigkeiten bis zu zwei Litern in geschlossenen Behältern erlaubt. In Hamburg wird bei Flüssigkeiten dagegen meist noch auf die 100-ml-Behälter bestanden, und in Köln gilt trotz erstem CT-Scanner weiterhin die 100-ml-Regel.
Unser Praxis-Tipp: Packen Sie im Zweifel konservativ nach der 100-ml-Regel. Die Neuregelung gilt nur an Terminals mit CT-Scannern, und Sie können vorab oft nicht wissen, durch welche Spur Sie gehen. Und: Prüfen Sie Hin- und Rückflug immer separat. Wer in die USA oder nach Großbritannien fliegt, fährt ebenfalls mit der klassischen Regel am entspanntesten.
Deo, Haarspray & Co.: Im Flugzeug mit ins Handgepäck?
Eine der häufigsten Fragen: Darf Sprühdeo ins Handgepäck? Die Antwort lautet ja – aber unter Auflagen. Sprühdeos gelten als Aerosole und unterliegen den vollen Flüssigkeits- und Druckbehälter-Beschränkungen, während feste Deodorants wie Sticks oder Creme-Deo im Tiegel deutlich unkomplizierter sind.
Konkret heißt das: Das Deospray muss im Flüssigkeitsbeutel verstaut werden, und der Sprühkopf sollte durch eine Schutzkappe gesichert sein. Dosen mit mehr als 100 ml sind im Handgepäck nicht erlaubt – auch wenn sie nicht vollständig gefüllt sind. Hier liegt die eigentliche Tücke: Viele Deosprays werden in 125-ml-Dosen verkauft, weshalb die Mitnahme im Handgepäck oft nicht möglich ist.
Das Gleiche gilt für Haarspray und Parfum, die ebenfalls als Aerosole eingestuft werden. Wer flexibel bleiben will, packt diese Produkte besser in den Koffer: Im Aufgabegepäck dürfen Deosprays bis zu 500 ml pro Dose mitgeführt werden, solange die Gesamtmenge von zwei Litern nicht überschritten wird. Feste Deo-Sticks dürfen Sie hingegen in beliebiger Größe ins Handgepäck packen. Vorsicht jedoch bei allem, was kein Kosmetik- oder Haushaltsprodukt ist: Industrielle Spraydosen wie Lack-, Farb- oder Kochsprays sind wegen ihrer leicht brennbaren Inhaltsstoffe verboten.
Powerbanks und Akkus ins Handgepäck!
Ein häufiges Missverständnis: Powerbanks und Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck, niemals in den aufgegebenen Koffer – wegen der Brandgefahr. Im Handgepäck grundsätzlich verboten Powerbanks mit mehr als 160 Wh. Zur Orientierung: Die meisten Powerbanks haben 10.000 mAh, was etwa 37 Wh entspricht – also unproblematisch.
Seit einem Brand an Bord eines Air-Busan-Flugzeugs im Januar 2025 verschärfen viele Airlines die Handhabung. So hat zum Beispiel die Lufthansa Group – darunter Eurowings, Swiss und Austrian – inzwischen das Laden und Benutzen von Powerbanks an Bord untersagt. Sie müssen zudem am Körper getragen oder unter dem Vordersitz verstaut werden, nicht in den Gepäckfächern.
E-Zigaretten dürfen wie Powerbanks nur in die Kabine, nicht in den Koffer – der Betrieb an Bord ist jedoch untersagt.
Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung und Duty-free
Drei Kategorien dürfen die 100-ml-Grenze überschreiten. Laut Bundespolizei gilt: Flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung wie Babynahrung, die während der Reise gebraucht werden, sowie Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen in versiegelten Sicherheitsbeuteln (STEB) sind zusätzlich erlaubt.
Wichtig dabei: Der Bedarf an Medikamenten muss glaubhaft nachgewiesen werden – ausreichend ist zum Beispiel ein Rezept oder ein Attest. Führen Sie diese Dinge bei der Kontrolle separat vor. Für Spritzen und Nadeln im Handgepäck benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Bescheinigung.
Tipp aus der AERO-Redaktion: Ein englischsprachiges Attest ist bei Auslandsreisen Gold wert!
Häufig unklar: Diese Gegenstände sorgen für Verwirrung
Bei einer ganzen Reihe von Alltagsgegenständen herrscht regelmäßig Unsicherheit, was ihre Mitnahme im Handgepäck im Flugzeug angeht. Die wichtigsten im Überblick:
- Scheren, Messer, Nagelfeilen: EU-weit tabu sind Messer mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern sowie spitze Gegenstände wie Nagelfeilen, Scheren, Stricknadeln und Korkenzieher. Achtung: Einige Airlines wie Eurowings, Condor und Lufthansa verbieten jegliche Messer und Scheren im Handgepäck – auch unterhalb der 6-cm-Grenze.
- Rasierer: Elektrorasierer sind generell erlaubt, wobei Sie unter Umständen die Funktionsfähigkeit nachweisen müssen. Offene Rasierklingen und Rasierer mit austauschbaren Klingen sind dagegen im Handgepäck weltweit verboten. Einweg- und Systemrasierer in festem Halter sind in der Regel unproblematisch.
- Nagelknipser und Pinzetten: Nagelknipser und Pinzetten dürfen Sie immer mitnehmen.
- Feuerzeuge: Gängige Haushaltsfeuerzeuge dürfen körpernah, etwa in der Hosentasche, transportiert werden – begrenzt auf ein Stück pro Person. Im Koffer haben sie nichts verloren.
- Sportgeräte: Gegenstände, die als Schlagwaffe taugen, wie Golf- und Tennisschläger, Angelruten und Wanderstöcke, müssen in den Frachtraum.
- Pulver (bei USA-Flügen): Bei Flügen in die USA dürfen Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit einem Volumen von mehr als 350 ml nicht im Handgepäck transportiert werden.
Da sich die Regeln derzeit schnell ändern, lohnt vor jedem Flug ein Blick auf die Website Ihres Abflughafens und Ihrer Airline. Gute Reise wünscht AERO International!
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