Doppelstreik bei Lufthansa: Kabinenpersonal und Piloten legen Arbeit nieder
Bei der Lufthansa droht am Donnerstag ein weitreichender Stillstand des Flugbetriebs. Sowohl das Kabinenpersonal als auch Piloten haben für den 12. Februar zu ganztägigen Arbeitskämpfen aufgerufen. Hintergrund sind festgefahrene Tarifverhandlungen.
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ruft das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG für Donnerstag, den 12. Februar 2026, zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Der Streik soll von 00:01 Uhr bis 23:59 Uhr dauern und betrifft alle Abflüge der Lufthansa von den Flughäfen Frankfurt und München.
Auslöser des Arbeitskampfs sind die seit Monaten laufenden, bislang ergebnislosen Manteltarifverhandlungen. Nach Darstellung der Gewerkschaft habe die Lufthansa auf zentrale Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht reagiert. Stattdessen fordere der Arbeitgeber Einschnitte in bestehende Schutzregelungen.
Was kritisiert die UFO?
„Es ist offensichtlich geworden, dass Lufthansa gar nicht daran denkt, unseren Forderungen zu einem neuen Manteltarifvertrag entgegenzukommen“, erklärt Harry Jaeger, Leiter Tarifpolitik und Verhandlungsführer der UFO. Das Management sei vielmehr entschlossen, „das Schutzniveau der Arbeitsbedingungen unter dem Strich abzusenken“.
Besonders kritisch sieht die UFO Forderungen nach höherer „Produktivität“ und „Flexibilität“, die aus Sicht der Gewerkschaft zu einer weiteren Verschlechterung der Dienstplanbarkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führen würden. Schutzmechanismen für Kabinenbeschäftigte würden gleichzeitig nicht weiterentwickelt.
Auch Joachim Vázquez Bürger, Vorstandsvorsitzender der UFO, betont die sicherheitsrelevante Dimension: „Dienstplanung an den gesetzlich zulässigen Sicherheitslimits führt zu Übermüdung durch Belastung. Das ist gefährlich für Flugzeugbesatzungen und für Passagiere.“
Der Streikaufruf umfasst neben den fliegerischen Einsätzen auch Deadhead-Reisen, Bereitschaftsdienste sowie zahlreiche Bodentätigkeiten und Schulungen. Kabinenpersonal mit vertraglich vereinbarten Zusatzfunktionen am Boden ist hiervon ausgenommen.
Piloten-Streik: Vereinigung Cockpit legt Lufthansa-Flugbetrieb lahm
Parallel zum Warnstreik des Kabinenpersonals hat auch die Vereinigung Cockpit (VC) zu einem Arbeitskampf aufgerufen. Betroffen sind die Piloten der Lufthansa sowie der Lufthansa Cargo. Auch dieser Streik soll ebenfalls am 12. Februar ganztägig stattfinden und alle Abflüge von deutschen Flughäfen betreffen.
Hintergrund sind hier die seit Langem ergebnislosen Verhandlungen über die betriebliche Altersversorgung. Bis 2017 erhielten Piloten eine klassische Betriebsrente mit garantierten Leistungen. Diese wurde auf Drängen des Arbeitgebers durch ein kapitalmarktbasiertes Modell ersetzt, das nach Ansicht der VC deutlich geringere Versorgungsniveaus bietet.
„Wir hätten eine Eskalation sehr gerne vermieden“, sagt VC-Präsident Andreas Pinheiro. Trotz sieben Verhandlungsrunden habe es kein Angebot gegeben, das die Forderungen der Piloten auch nur ansatzweise aufgreife. Auch ein Vermittlungsangebot der VC, den bestehenden Tarifvertrag zur Altersversorgung befristet bis Ende 2026 fortzuführen, sei ohne Reaktion geblieben. „Das zeigt erneut, dass derzeit keinerlei Verhandlungsbereitschaft besteht“, erklärt Arne Karstens, Sprecher der Group-Tarifkommission der VC.
Fluggastrechte: Welche Ansprüche haben Reisende?
Rechtlich gelten Streiks von Piloten oder Kabinenpersonal als innerbetriebliche Ereignisse, die dem Verantwortungsbereich der Airline zuzurechnen sind. Sie werden in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung gewertet.
Kommt es zu einer Annullierung oder zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, besteht daher häufig ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese beträgt:
- 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern
- 600 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer
Unabhängig davon ist die Lufthansa verpflichtet, Passagiere umfassend zu betreuen. Dazu zählen unter anderem:
- Mahlzeiten und Getränke
- Hotelübernachtungen inklusive Transfer, falls erforderlich
- Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail)
Wird ein Flug gestrichen, haben Reisende das Recht, zwischen einer Ersatzbeförderung zum Endziel oder der vollständigen Erstattung des Ticketpreises zu wählen. Kann die Airline keinen zeitnahen Ersatz anbieten, dürfen Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen selbst einen alternativen Flug buchen und die Kosten später geltend machen.
Entschädigung geltend machen: Direkt oder über Portale
Ansprüche können zunächst direkt bei der Airline eingereicht werden, meist über Online-Formulare. In der Praxis werden Entschädigungen bei Streiks jedoch häufig abgelehnt oder verzögert. In solchen Fällen können spezialisierte Fluggastportale wie planeclaim.eu helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Wie geht es weiter?
Sowohl UFO als auch Vereinigung Cockpit betonen ihre grundsätzliche Gesprächsbereitschaft. „Sobald Lufthansa bereit ist, ihre Blockadehaltung aufzugeben, ist der Weg zurück an den Verhandlungstisch sofort offen“, erklärt UFO-Chef Vázquez Bürger. Ob es nach dem 12. Februar zu weiteren Arbeitskämpfen kommt, hängt nach Angaben beider Gewerkschaften vom Verhalten der Arbeitgeberseite ab.
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