Muscheln vom Strand als Mitbringsel für zu Hause – klingt erstmal nach einer guten Idee. Jedoch bedenken viele dabei nicht, dass Ausfuhren in einigen Ländern streng gehandhabt werden und am Flughafen zu Problemen mit dem Zoll führen können.

Muscheln sammeln gehört an einem perfekten Strandtag für viele Urlauberinnen und Urlauber einfach mit dazu. Außerdem sind Muscheln, Steine oder Sand vom Strand ein beliebtes Souvenir für zu Hause. Doch kann man diese nach der Reise beim Rückflug problemlos mit an Bord nehmen?

Immer wieder führt die Mitnahme von Muscheln oder sonstigem Strandgut zu Schwierigkeiten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Findet der Zoll auf der Rückreise unerlaubte Souvenirs, die verbotenerweise nach Deutschland eingeführt werden, kann das für Touristen durchaus teuer werden. Was gibt es also zu beachten, dass ein vermeintlich harmloses Mitbringsel am Flughafen nicht zu einer bösen Überraschung wird?

Zunächst sollte man klären, ob das Sammeln und die Mitnahme von Muscheln, Steinen oder Sand im Urlaubsland überhaupt erlaubt sind. So ist es in einigen Ländern strikt verboten, diese Naturgegenstände vom Strand mitzunehmen, da sie beispielsweise dem Artenschutz unterliegen. Sammelt man sie dennoch und möchte beispielsweise Muscheln im Flugzeug mitnehmen, kann das zu Strafen führen.

Muscheln im Flugzeug mitnehmen: Sardinien besonders streng

Ein Land in dem, das Sammeln von Strandgut besonders streng gehandhabt wird, ist Italien und dabei insbesondere die Insel Sardinien. So ist es auf der Mittelmeerinsel illegal, Muscheln und Sand von Stränden oder aus dem Meer mitzunehmen. Bei Verstößen drohen Strafen zwischen 500 und 3000 Euro. Vor der Mitnahme von Sand oder Gestein von Sardinien warnt sogar das Auswärtige Amt, denn: „Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten.“

Jedoch gelten nicht überall die gleichen Regeln und jedes Land hat im Umgang mit der Ausfuhr von Strandgegenständen andere Vorschriften. So ist es beispielsweise in Griechenland, Spanien oder Portugal grundsätzlich erlaubt Muscheln, Sand oder Steine in geringen Mengen und ausschließlich für den privaten Gebrauch mitzunehmen. Allerdings können auch hier bestimmte Muschelarten geschützt sein, wofür es dann wiederum gesonderte Regelungen gibt. Daher gilt: Am besten auf den Seiten des Zolls, der auch eine spezielle Website zu „Artenschutz im Urlaub“ betreibt, oder bei den Behörden im Urlaubsland vor der Ausreise informieren, wenn man ganz sicher gehen will.

Verbotene Tier- und Pflanzenarten im Flugzeug

Was viele außerdem nicht bedenken: Die Einfuhrbestimmungen gelten ebenfalls für Schmuck oder Dekoartikel, die aus geschützten Muscheln oder Steinen hergestellt wurden. Auch das sollte also beim Kauf von exotischen Souvenirs beachtet werden, um Probleme mit dem Zoll zu vermeiden. Und darüber hinaus raten Umweltschutzorganisationen generell vom Sammeln und Mitnehmen von Muscheln, Sand, Steinen zum Wohl der Ökosysteme ab.

Die Regeln die für die Mitnahme von Muscheln oder Sand gelten, betreffen außerdem auch eine Vielzahl von weiteren Strandgegenständen. Dazu zählen unter anderem bestimmte Korallen, Schneckenhäuser, Seepferdchen, Kieselsteine oder Seesterne. Zusammenfassend lässt sich diesbezüglich sagen: Alle Tiere, die im sogenannten Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt sind, dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dazu zählen rund 33.000 Pflanzen- und 6000 Tierarten. Diese dürfen grundsätzlich nicht aus der Natur entwendet und im Flugzeug aus dem Urlaub mitgenommen werden. Auch dazu gibt es auf den Seiten des Zolls weitere Informationen.

Zoll Schild grün Flughafen
Um Probleme mit dem Zoll zu umgehen, gibt es auf dessen Website einige Informationen zu geschützten Arten und verbotenen Einfuhren Bild: Shutterstock

Steine und Muscheln im Flugzeug – mögliche Zollprobleme

Kommt es dennoch dazu, dass der Zoll bei den Sicherheitskontrollen unerlaubte Gegenstände entdeckt, werden diese beschlagnahmt und es kann zu teils hohen Bußgeldern kommen. So kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Zwischenfällen bei den Zollkontrollen, wobei Reisende Muscheln oder Steine im Flugzeug mitnehmen wollten – diese jedoch unter Artenschutz standen oder die erlaubte Menge überschritten. Gerade bei Flügen in Länder außerhalb der EU, sollte man sich daher genau über die aktuellen Einfuhrbestimmungen informieren.

Sofern es sich jedoch nicht um geschützte Arten handelt, dürfte es in den meisten Ländern kein Problem sein, eine zugelassene Anzahl an Strandgut mit ins Flugzeug zu nehmen. Im besten Fall sollte alles gut eingepackt und sicher verstaut werden. Solange die Souvenirs vom Strand nicht in Wasserbehältern gelagert werden ist der Transport im Normalfall außerdem auch im Handgepäck möglich. Und es sollte laut Umweltverbänden – angesichts des globalen Rückgangs von Muscheln und anderen Meereslebewesen – beim Sammeln von Strandgut immer Rücksicht auf die Natur vor Ort genommen werden.

Weitere problematische Ausfuhren: Exotische Tierprodukte

Doch nicht nur bei Strandgut wie Muscheln oder Steinen, kann es am Flughafen zu Problemen kommen. Auch bezüglich exotischen Tierprodukten – etwa Lederwaren, Pelz, Elfenbein oder Schildkrötenpanzer, die Reisende immer wieder aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen, gibt es strikte Regelungen. Demnach dürfen Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Krokodilleder oder aber Pelzmützen im Normalfall nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Schildkröte mit Panzer in der Natur
Schildkrötenpanzer, Elfenbein oder Krokodilleder – Produkte die von exotischen Tieren stammen dürfen nicht als Souvenirs mit nach Hause genommen werden Bild: Pixabay

Besonders vorsichtig sollten Touristen auch bei den von Straßenhändlern angebotenen Waren sein, denn: häufig wollen diese beim Kauf von exotischen Produkten eine sogenannte Ausfuhrbescheinigung ausstellen. Dabei handelt es sich jedoch um kein gültiges und in Deutschland anerkanntes Dokument. Bei der Einfuhr von artgeschützten Gegenständen schützt es Reisende also nicht vor teuren Strafen, sondern wiegt diese ausschließlich in falscher Sicherheit.

Und was Reisende ohnehin nicht mit ins Flugzeug nehmen dürfen: es ist nicht erlaubt lebendige Tiere im Gepäck nach Deutschland einzuführen. Zudem unterliegen auch einige ausgestopfte Tierarten – beispielsweise Greifvögel – dem Artenschutz und können somit nicht ohne artenschutzrechtliche Genehmigung importiert werden.

Antiquitäten im Flugzeug mitnehmen – auch hier gilt Vorsicht

Kultur- und Kunstgegenstände gelten ebenfalls als beliebte Souvenirs. Jedoch lassen sich auch Teppiche, Münzen, Statuen oder sonstige antike Gegenstände nicht ohne Weiteres im Flugzeug mit zurück nach Hause nehmen. So fallen viele dieser Antiquitäten unter den Kulturgutschutz in Deutschland. Laut Zoll bedarf es für die Ausfuhr nationalen Kulturgutes in jedem Fall einer Genehmigung.

In den vergangenen Jahren habe die illegale Beschaffung von Kulturgütern und der Handel mit gestohlenen Produkten drastisch zugenommen, daher seien Ein- und Ausfuhrverbote für nationales Kultur gut wie Skulpturen oder Gemälde zwingend erforderlich. Verzeichnisse zu geschützten Kulturgegenständen werden von Kulturgutschutzbehörden der jeweiligen Staaten erstellt und sind im Internet öffentlich einsehbar.

Ob also Muscheln als Dekoration für zu Hause, Schnitzereien aus Elfenbein oder antike Kulturgüter – sofern kein dringender Bedarf besteht, sollte von der Mitnahme dieser geschützten Gegenstände aus dem Ausland besser abgesehen werden. Falls Unsicherheit darüber besteht, ob es erlaubt ist ein bestimmtes Souvenir im Flugzeug mit nach Hause zu nehmen, bieten der Zoll oder die zuständigen Behörden im Urlaubsland einige Informationen über geltende Ein- und Ausfuhrbestimmungen.