Berlin (dpa) – Für Urlauber aus Corona-Risikogebieten soll ab diesem Samstag eine Testpflicht greifen. Das kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag an. Die wichtigsten Aspekte der Regelung: Wer auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Risikogebiet mit hohen Fallzahlen kommt, muss dem Gesundheitsamt auf Anforderung einen negativen Corona-Test vorlegen. Wird ein Test schon […]

Für Urlauber aus Corona-Risikogebieten soll ab diesem Samstag eine Testpflicht greifen. Das kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag an. Die wichtigsten Aspekte der Regelung:

  • Wer auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Risikogebiet mit hohen Fallzahlen kommt, muss dem Gesundheitsamt auf Anforderung einen negativen Corona-Test vorlegen.
  • Wird ein Test schon im Ausland gemacht, darf er höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein – und zahlen muss man ihn im Ausland selbst. Die Test-Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
  • Ohne negativen Test muss man sich in Deutschland testen lassen, das ist bis zu drei Tage nach der Einreise kostenlos möglich. Bis das Ergebnis da ist, muss man in häuslicher Quarantäne bleiben.
  • Die Testpflicht greift nicht, wenn man nur ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet hindurchgereist ist.
  • Möglich sein sollen Tests etwa an Flughäfen, Bahnhöfen und anderen Reiseknotenpunkten, in Gesundheitsämtern oder Arztpraxen. Teststellen sind zudem unter der ärztlichen Servicetelefonnummer 116 117 zu erfragen.
  • Die Kosten tragen zunächst die gesetzlichen Krankenversicherungen, der Bund übernimmt sie dann aber über einen Milliardenzuschuss an die Kassen. Pro Test sind 50,50 Euro für Laborleistungen angesetzt, für Ärzte ist zudem eine Vergütung von 15 Euro vorgesehen.
  • Einreisenden, die sich trotz Aufforderung nicht testen lassen, drohen Bußgelder von bis zu 25 000 Euro.

dpa sam/rm/mfi/jr yydd w4 juc