Tests, Kontrollen, Kosten – Die neuen Regeln für Flugreisende
Berlin (dpa) – Für alle Flugreisen nach Deutschland heißt es von diesem Dienstag an: Abflug nur mit negativem Corona-Test. Ein Überblick über die schärferen Vorgaben, die eine Vorsichtsmaßnahme gegen die Virus-Ausbreitung durch weltweites Reisen sein sollen. Die Regelungen gelten vorerst bis einschließlich 12. Mai. DIE TESTS: Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten […]
Berlin (dpa) – Für alle Flugreisen nach Deutschland heißt es von diesem Dienstag an: Abflug nur mit negativem Corona-Test. Ein Überblick über die schärferen Vorgaben, die eine Vorsichtsmaßnahme gegen die Virus-Ausbreitung durch weltweites Reisen sein sollen. Die Regelungen gelten vorerst bis einschließlich 12. Mai.
DIE TESTS: Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen. Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein. Bezahlen muss man den Test aus eigener Tasche.
DIE TESTPFLICHT: Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft vor dem Start vorgezeigt werden – wer keins hat, darf nicht in die Maschine einsteigen. Ausgenommen sind die Crews und Kinder bis fünf Jahre. Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht. Fällt der Test positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne gehen – und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.
DIE TEST-KONTROLLEN: Ob man einen negativen Testnachweis hat, sollen die Fluggesellschaften überprüfen. Möglich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter. Airlines müssen die Beförderung unterlassen, wenn Passagiere keinen Test haben oder angegebene Daten «offensichtlich unrichtig» sind, wie das Ministerium erläutert.
dpa sam yydd w4 sax