15.01.2015 Berlin (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine weitere Klage gegen eine Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen abgewiesen. Es ging um die Abflüge von der Südbahn über den Rangsdorfer See. Der Naturschutzbund Brandenburg hatte dagegen geklagt. Er hielt diese Route für rechtswidrig, weil ein Vogelschutzgebiet an dem See überflogen werde. Die Verträglichkeit der Flugrouten mit naturschutzrechtlichen Belangen […]

15.01.2015

Berlin (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine weitere Klage gegen eine Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen abgewiesen. Es ging um die Abflüge von der Südbahn über den Rangsdorfer See. Der Naturschutzbund Brandenburg hatte dagegen geklagt. Er hielt diese Route für rechtswidrig, weil ein Vogelschutzgebiet an dem See überflogen werde. Die Verträglichkeit der Flugrouten mit naturschutzrechtlichen Belangen müsse nicht erneut unter Beteiligung des Naturschutzverbandes untersucht werden, urteilten die Richter am Donnerstag. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht Mitte Dezember die Flugroute über den Müggelsee bestätigt.