Falsch benutzte Drohnen sind der Horror für einen sicheren Flugverkehr. In der Corona-Zeit wurden im deutschen Luftraum zwar weniger, aber durchaus ernste Vorfälle bemerkt. Langen (dpa) – Im deutschen Luftraum sind im vergangenen Jahr weniger gefährliche Drohnen gesichtet worden als im Vorjahr. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte im Jahresverlauf 92 Behinderungen des regulären Luftverkehrs nach 125 […]

Falsch benutzte Drohnen sind der Horror für einen sicheren Flugverkehr. In der Corona-Zeit wurden im deutschen Luftraum zwar weniger, aber durchaus ernste Vorfälle bemerkt.

Im deutschen Luftraum sind im vergangenen Jahr weniger gefährliche Drohnen gesichtet worden als im Vorjahr. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte im Jahresverlauf 92 Behinderungen des regulären Luftverkehrs nach 125 im Jahr 2019. Allerdings ging die Zahl der Zwischenfälle nicht so stark zurück wie der gesamte Flugbetrieb, berichtete die bundeseigene Fluglotsen-Organisation am Montag in Langen bei Frankfurt. Rekordjahr bleibt 2018 mit 158 Drohnen-Zwischenfällen.

Rund 80 Prozent der Behinderungen durch Drohnen fanden im Umfeld der großen Verkehrsflughäfen statt. Rund ein Drittel der Zwischenfälle führte laut DFS zu Verkehrseinschränkungen. So musste der größte deutsche Flughafen in Frankfurt zu Jahresbeginn bei zwei Zwischenfällen aus Sicherheitsgründen für insgesamt viereinhalb Stunden komplett gesperrt werden. Hier gab es auch Hinweise auf eine gezielte Störaktion, was zu einem Strafverfahren gegen Unbekannt führte.

Frankfurt wies unter den Flughäfen erneut mit 24 Fällen die meisten Drohnensichtungen aus. Es folgen Hamburg mit zehn sowie Berlin-Tegel mit acht Fällen.

Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt. Sie gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

Die Flugsicherung hat im vergangenen Herbst in München und Frankfurt mehrere Systeme getestet, um Drohnen automatisiert aufzuspüren. Zum Schutz der Flughäfen sollen entsprechende Aufträge ausgeschrieben werden.

dpa ceb yyhe n1 si