Über dem Hochwasser-Katastrophengebiet Bad Neuenahr wurden die bestehenden Flugbeschränkungen räumlich ausgeweitet und verlängert. Der Luftraum bis zu 5000 Fuß (rund 1500 Meter) Höhe soll allein den Rettungskräften vorbehalten bleiben. Die Befristung reicht nun sechs Tage länger bis zum 29. Juli, wie Bundesverkehrsministerium und Deutsche Flugsicherung am Freitag mitteilten. In dem Gebiet sind nicht nur private […]

Über dem Hochwasser-Katastrophengebiet Bad Neuenahr wurden die bestehenden Flugbeschränkungen räumlich ausgeweitet und verlängert.

Der Luftraum bis zu 5000 Fuß (rund 1500 Meter) Höhe soll allein den Rettungskräften vorbehalten bleiben. Die Befristung reicht nun sechs Tage länger bis zum 29. Juli, wie Bundesverkehrsministerium und Deutsche Flugsicherung am Freitag mitteilten.

In dem Gebiet sind nicht nur private Flugzeuge verboten, sondern auch Flugmodelle und Drohnen. Die Flugsicherung hat zur Koordination des Luftraums Spezialisten an den Krisenstab entsandt.

dpa