Frankfurt am Main (dpa/tmn) – Wer nur umsteigt, unterliegt in aller Regel nicht den Einreisebestimmungen des Durchgangslandes. «Als Transitpassagier gilt die Einreisebestimmung des Ziellandes», sagt Anja Stenger, Sprecherin bei der Lufthansa. «Transitpassagiere, die zum Beispiel aus dem Ausland in Frankfurt am Main oder München landen, müssen einen Weiterflug zu ihrem Zielflughafen antreten.» Damit müssen sie die deutschen Einreisebestimmungen nicht beachten. […]

Wer nur umsteigt, unterliegt in aller Regel nicht den Einreisebestimmungen des Durchgangslandes. «Als Transitpassagier gilt die Einreisebestimmung des Ziellandes», sagt Anja Stenger, Sprecherin bei der Lufthansa.

«Transitpassagiere, die zum Beispiel aus dem Ausland in Frankfurt am Main oder München landen, müssen einen Weiterflug zu ihrem Zielflughafen antreten.» Damit müssen sie die deutschen Einreisebestimmungen nicht beachten.

Wer von Deutschland aus in die Welt fliegt, sollte sich aber besser noch einmal informieren. Denn es gibt durchaus Ausnahmen. So brauchen auch deutsche Touristen, die in den USA lediglich zwischenlanden, eine Esta-Genehmigung. Infos zu den jeweiligen Transit-Regeln gibt es zum Beispiel in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

dpa/tmn tan yyzz n1 pla tsn