Häufig sind Feuerzeuge weder im Hand- noch aufgegebenem Gepäck zulässig. Die Regeln sind jedoch abhängig vom Reiseland und der Fluggesellschaft.

Ob zum Anzünden von Zigaretten oder fürs Lagerfeuer im Camping-Urlaub – häufig nehmen Passagiere Feuerzeuge bewusst oder unbewusst mit an Bord eines Flugzeugs. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf man Feuerzeuge mit ins Flugzeug nehmen? AERO INTERNATIONAL gibt einen Überblick über die Mitnahmebestimmungen von Feuerzeugen und anderen Zündmitteln im Flugzeug.

Feuerzeug im Flugzeug – Regelungen für Hand- und aufgegebenes Gepäck

Grundsätzlich gilt: Feuerzeuge dürfen mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden. Es gelten dabei jedoch unterschiedliche Regeln für den Transport im Handgepäck und Koffer, die sich wiederum je nach Airline und Reiseland unterscheiden können.

Viele Fluggesellschaften erlauben eine Mitnahme nur dann, wenn das Feuerzeug persönlich am Körper getragen wird – beispielsweise in Jacken- oder Hosentaschen. Im Handgepäckstück dürfen Feuerzeuge also in den meisten Fällen nicht verstaut werden. Außerdem darf jeder Fluggast ausschließlich ein einziges Feuerzeug mit sich führen – mehrere Zündgeräte pro Person sind nicht erlaubt. Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck sind darüber hinaus vollständig verboten.

Die Gründe für die strengen Vorschriften hängen mit dem potentiellen Sicherheitsrisiko zusammen, das Feuerzeuge an Bord eines Flugzeugs darstellen. Gerade unter Druck- und Temperaturveränderungen in der Luft besteht die Gefahr, dass deren brennbaren Inhalte austreten und sich entzünden. Der Worst-Case wäre in diesem Fall ein durch ein Feuerzeug verursachter Brand während des Fluges.

Sturmfeuerzeuge, Gasfeuerzeuge oder Zippos mit ins Flugzeug nehmen: Welche Feuerzeug-Arten sind erlaubt?

In der Regel können handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die mit Gas betrieben werden, am Körper mit an Bord eines Flugzeuges genommen werden. Zippos dagegen dürfen ausschließlich in völlig entleertem Zustand mitgeführt werden, da sie Benzin als Brennstoff nutzen. Nachfüllbehälter mit Gas oder Benzin sind im Flugzeug nicht erlaubt. Komplett untersagt ist aufgrund der Sicherheitsgefährdung außerdem die Mitnahme von Sturm-, Plasma-, Lichtbogen- sowie elektronischen Feuerzeugen.

Der Transport von anderen Zündmitteln ist Reisenden ebenfalls weitestgehend verboten. So darf man nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) weder Bunsenbrenner noch Camping-Kocher, Grillanzünder, Holzkohle oder Brennstoffbehälter mit ins Flugzeug nehmen.

Auch für den Transport von Streichhölzern im Flugzeug gibt es Einschränkungen

Streichhölzer gelten wie Feuerzeuge auch als potentielle Gefahrenquelle an Bord eines Flugzeugs und unterliegen demnach ähnlichen Regelungen. So darf jeder Fluggast nur eine kleine Streichholzschachtel bei sich tragen.

Doch aufgepasst: Nicht alle Streichhölzer sind im Flugzeug erlaubt! Sogenannte Überallzünder – also Streichhölzer, die sich an den verschiedensten Oberflächen entzünden lassen – sind verboten. Häufig unterscheiden sich diese von den gängigen Hölzern durch ihren blauen oder grünen Zündkopf. Handelsübliche Sicherheitsstreichhölzer dürfen dagegen – wie Feuerzeuge auch – am Körper mitgeführt werden. Im aufgegebenen Koffer und Handgepäck sind diese generell unzulässig.

Streichhölzer mit rotem Zündkopf
Eine kleine Streichholzschachtel ist pro Passagier erlaubt. Überallzünder sind jedoch verboten. Bild: Pixabay

Wenig überraschend ist das Benutzen von Feuerzeugen und anderen Zündmitteln während des Fluges strengstens untersagt. Außerdem darf seit den 1990er Jahren auf allen Flügen weltweit nicht mehr geraucht werden. Das Anzünden von Zigaretten an Bord eines Flugzeuges gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu Anzeigen führen. Dasselbe gilt für den Gebrauch von Vapes und E-Zigaretten.

Andere Länder, andere Regeln – was es bei Fernreisen zu beachten gibt

Während die Regelungen bezüglich der Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern im Flugzeug innerhalb der EU meist ähnlich gehandhabt werden, gelten in den USA, Australien oder Asien zum Teil deutlich strengere und andere Auflagen. So sind die Zündgeräte in den Vereinigten Staaten nur im Handgepäck und nicht persönlich am Körper erlaubt. In Australien und Asien dürfen sie oftmals überhaupt nicht mit an Bord eines Flugzeuges genommen werden.

Und nicht nur von Land zu Land gelten unterschiedliche Vorschriften, sondern auch die Airlines geben teilweise verschiedene Mitnahmebestimmungen vor. So sind Feuerzeuge auf Flügen der chinesischen Fluglinie Air China beispielsweise strengstens verboten. Austrian und Lufthansa wiederum erlauben den Transport von Streichhölzern oder einem kleinen Flüssiggasfeuerzeug am Körper.

Passagiere sollten sich vor Antritt einer Flugreise also unbedingt mit den Regelungen der jeweiligen Länder und Fluggesellschaften auseinandersetzen. Bei unerlaubter Mitnahme kann es zu Problemen und Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle kommen und das verbotene Zündgerät wird vom Sicherheitspersonal beschlagnahmt. Bei schwerwiegenden Verstößen oder dem Verdacht auf einen vorsätzlichen Transport von Zündmitteln drohen außerdem Strafen und der Zutritt zum Flugzeug kann verweigert werden.

Fazit: Darf ich ein Feuerzeug mit ins Flugzeug nehmen?

  • In der Regel darf ein handelsübliches und mit Gas betriebenes Einwegfeuerzeug am Körper mit an Bord genommen werden
  • Sicherheitsstreichhölzer dürfen Fluggäste ebenfalls persönlich am Körper mit ins Flugzeug nehmen
  • Sturm-, Plasma-, Lichtbogen- oder elektronische Feuerzeuge sind nicht erlaubt
  • Die Mitnahmebestimmungen können sich je nach Zielland und Airline unterscheiden – Reisende sollten sich daher auf den jeweiligen Websites informieren