EU: Reform der Fluggastrechte derzeit nicht in Sicht
Die 27 EU-Mitgliedstaaten wollen die Fluggastrechte einschränken. Das EU-Parlament spielt da jedoch nicht mit. Verhandlungen über eine Reform wurden jetzt erst einmal beendet.
Die Airlines empfinden sie in Teilen als enorme Last: die Fluggastrechteverordnung der EU. Passagiere haben dank ihr unter anderem bei zu prüfenden Flugausfällen oder -verspätungen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung – je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro. Egal, was das Ticket zuvor gekostet hat. Lufthansa beispielsweise sagt, dass sie allein 2024 mehr als 500 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen leisten musste und fordert eine praxistaugliche, ausgewogene Lösung.
Der Rat der 27 EU-Mitgliedsstaaten hat die Rufe der Branche gehört und eine Nachjustierung der verbraucherfreundlichen Verordnung in Gang geschoben. Die Mitgliedsstaaten stehen für eine Abkehr von der bestehenden Drei-Stunden-Regel; Entschädigungen sollen erst ab vier Stunden fällig werden. Doch dafür gibt es im Europäischen Parlament aktuell keine Mehrheit. Fluggäste können also aufatmen – das allerdings nur vorerst.
„Die EU-Mitgliedstaaten weichen nicht davon ab, die Fluggastrechte deutlich einschränken zu wollen. Als EU-Parlament konnten wir keinen Kompromiss mittragen, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger aushöhlt. Deshalb sind die Verhandlungen für die Reform der Fluggastrechte erstmal beendet“, berichtet Parlamentsmitglied Jan-Christoph Oetjen. Eine Reform sollte dazu da sein, Dinge besser zu machen, so der Liberale weiter. Doch: „Es gibt seitens der Mitgliedstaaten keine Ambitionen, die Fluggastrechte wirklich zu verbessern.“
Fluggastrechte-Reform: Wie geht’s jetzt weiter?
Der Rat der Europäischen Union hatte sich Mitte dieses Jahres ohne vorherige Verhandlungen auf seine Position verständigt. Deshalb war das Parlament gezwungen, in die zweite Lesung zu gehen. Da es bislang zu keiner Einigung kam und kein weiterer Verhandlungstrilog angesetzt wurde, folgt jetzt die dritte Lesung.
Als nächstes wird das EU-Parlament dem Rat seine Position übermitteln. Das soll Ende Januar nach der Abstimmung im Plenum geschehen. Der Rat hat anschließend bis zu drei Monate Zeit, diese Position anzunehmen oder abzulehnen. Bei Ablehnung muss der Rat innerhalb von sechs Wochen ein Verhandlungskomitee einberufen. Dies besteht aus Vertretern des Rates und der gleichen Anzahl EU-Abgeordneter. Sie sitzen weitere sechs Wochen zusammen, um eine Einigung zu finden. Geschieht dies nicht, gilt der Text final als abgelehnt.
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