Frankfurt/Main (dpa) – Entgegen früherer Ankündigungen ist das Schutzschirmverfahren beim Ferienflieger Condor noch nicht abgeschlossen. Beim Frankfurter Amtsgericht haben nach Angaben eines Sprechers vom Montag mehrere Gläubiger Rechtsmittel gegen den bereits vom Gericht befürworteten Plan eingelegt. Nun muss das Landgericht Frankfurt entscheiden, womit die Zeitvorgabe Anfang April nicht mehr zu schaffen ist. Einer der Kläger soll […]

Entgegen früherer Ankündigungen ist das Schutzschirmverfahren beim Ferienflieger Condor noch nicht abgeschlossen. Beim Frankfurter Amtsgericht haben nach Angaben eines Sprechers vom Montag mehrere Gläubiger Rechtsmittel gegen den bereits vom Gericht befürworteten Plan eingelegt. Nun muss das Landgericht Frankfurt entscheiden, womit die Zeitvorgabe Anfang April nicht mehr zu schaffen ist. Einer der Kläger soll der Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft sein.

Allerdings scheint es in der Corona-Krise ohnehin fraglich, ob der in dem Plan fixierte Verkauf der Condor an die polnische Lot-Mutter PGL tatsächlich zustandekommt. Damit sollte auch der zum 15. April fällige KfW-Kredit über 380 Millionen Euro abgelöst werden, mit dem die Condor den Winter über in der Luft gehalten worden war.

Nach Medienberichten sollen die Polen vom deutschen Staat weitreichende Garantien verlangt haben, die dieser nicht leisten wolle. Eine Alternative könnte eine neue Kreditlinie für die Condor sein, um die einstige Thomas-Cook-Tochter nach der Krise an einen neuen Eigentümer zu verkaufen.

Condor bestätigte erneut, dass man in Berlin um Staatshilfen nachgesucht hat, die über das Instrument der Kurzarbeit hinausgehen. Zu näheren Einzelheiten wollte sich das Unternehmen am Montag nicht äußern.

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