Flugsicherung: Routen nach geltendem Recht geplant
Berlin/Langen (dpa) – Nach dem Urteil gegen die Wannsee-Flugroute schließt die Deutsche Flugsicherung (DFS) nicht aus, dass sie das Routensystem für den Hauptstadtflughafen teilweise überarbeiten muss. «Wir sind der Auffassung, dass wir nach geltendem Recht geplant haben», sagte Sprecherin Ute Otterbein am Donnerstag. «Wenn das Gericht das anders sieht, müssen wir da eben noch einmal […]
Berlin/Langen (dpa) – Nach dem Urteil gegen die Wannsee-Flugroute schließt die Deutsche Flugsicherung (DFS) nicht aus, dass sie das Routensystem für den Hauptstadtflughafen teilweise überarbeiten muss. «Wir sind der Auffassung, dass wir nach geltendem Recht geplant haben», sagte Sprecherin Ute Otterbein am Donnerstag. «Wenn das Gericht das anders sieht, müssen wir da eben noch einmal ran.» Zunächst warte die DFS aber ab, ob das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Elmar Giemulla ist die Wannsee-Flugroute auch nach dem Gerichtsurteil nicht endgültig vom Tisch. Das Gericht habe die Strecke zwar wegen fehlender Risikoabwägung für rechtswidrig erklärt. «Es hat aber nicht gesagt, dass da keine Flugzeuge fliegen dürfen», erläuterte Giemulla im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) könne die Abwägung nachholen und zu dem Ergebnis gelangen, das Risiko eines Absturzes auf den Reaktor oder eines terroristischen Anschlags sei vertretbar.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Mittwoch die geplante Flugroute über den Wannsee aus Sicherheitsgründen gekippt. Sie führe zu nah am Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbei, befand das Gericht. Festgelegt hatte die Route das BAF, der Vorschlag kam von der DFS.