Wer seinen Urlaub zum Schnäppchenpreis bucht, muss bei Stornierungen trotzdem oft mit erheblichen Kosten rechnen. Denn viele Reiseveranstalter verlangen bei Rücktritten teils hohe Gebühren – auch, wenn man lange vor Reisebeginn absagt. Wilhelmshaven (dpa/tmn) – Viele Deutsche buchen ihren Urlaub gerne früh. Die Reiseveranstalter locken mit satten Rabatten. Oft lohnt es sich finanziell, wenn sich […]

Wer seinen Urlaub zum Schnäppchenpreis bucht, muss bei Stornierungen trotzdem oft mit erheblichen Kosten rechnen. Denn viele Reiseveranstalter verlangen bei Rücktritten teils hohe Gebühren – auch, wenn man lange vor Reisebeginn absagt.

Wilhelmshaven (dpa/tmn) – Viele Deutsche buchen ihren Urlaub gerne früh. Die Reiseveranstalter locken mit satten Rabatten. Oft lohnt es sich finanziell, wenn sich Kunden schon viele Monate im Voraus für ein Ziel entscheiden – solange sie die Reise auch antreten.

Kommen aber unerwartet die Hochzeit der Lieblingscousine oder ein Streit mit dem Partner dazwischen, kann ein nicht angetretener Urlaub teuer werden. Denn die Veranstalter verlangen teils hohe Gebühren für eine Stornierung – und zwar nicht nur für kurzfristige Absagen.

Bei FTI müssen Pauschalreisende ein Viertel der Reisekosten bezahlen – wenn sie bis zum 30. Tag vor Abflug von der Reise zurücktreten. Ähnliche Regelungen gelten bei Dertour und Thomas Cook. Bei Tui kostet die Stornierung bis 31 Tage vor Abreise 20 Prozent, ab 30 Tagen sind es schon 40 Prozent des Preises – aber nur bei Buchungen ohne Flug. Mit Flug wird es noch teurer, dann sind 40 Prozent des Reisepreises schon bis zu einen Monat vor Abreise fällig. Wer früh bucht, sollte überlegen, ob er die Reise wirklich antreten kann.

Für sehr kurzfristige Stornierungen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis – es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Bei FTI werden bei Stornierungen ab drei Tagen vor Reiseantritt etwa 85 Prozent des Preises fällig, bei Angeboten mit der Kennzeichnung XFTI sogar 90 Prozent. Ähnliche Gebühren finden sich bei allen Veranstaltern. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede bei den Staffelungen, ab wann es für verhinderte Urlauber wirklich teuer wird. Ein Beispiel: Wer bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn den Urlaub storniert, muss bei FTI je nach Angebot zwischen 60 und 70 Prozent zahlen, bei Dertour sind es bei Kreuzfahrten oder Angeboten der Rubrik «Scenic Eclipse» dann schon 80 oder sogar 95 Prozent.

Eine kostenfreie Stornierung ist meist nur in sehr geringem Umfang möglich – etwa bei Tui innerhalb von drei Tagen, allerdings nur bei Hotel- und Pauschalreisen, die man über das Online-Portal gebucht hat. Eine andere Option ist die Flexgarantie für Hotelbuchungen: Kunden zahlen neun Euro, dafür können sie das Hotel bis einen Tag vor Anreise (bis 18 Uhr) kostenfrei stornieren. Bei Thomas Cook ist eine Umbuchung bis zehn Tage vor Reiseantritt kostenfrei, wenn man die entsprechende Flexoption hinzugebucht hat. Bei FTI ist das etwa bei Stornierungen von Städtereisen sowie für einige Destinationen aus dem Eigenanreise-Segment bis 14 Uhr am Vortag möglich.

Doch für Kunden ist es kompliziert: Die AGB zum Rücktritt sind bei manchen Veranstaltern sehr umfangreich. Dertour listet dazu auf seiner Internetseite an die hundert Links für verschiedene Destinationen auf – in den Gesamt-AGB sind die Rücktrittsregelungen samt Gebühren auf zwölf Seiten zusammengefasst. Ähnlich kleinteilig ist die Staffelung bei Thomas Cook – die Konditionen unterscheiden sich teils stark je nach Reiseart, Produkt und Destination. Das Prinzip der Staffelung sei altbekannt, doch diese starke Differenzierung ist neu, sagt Tourismusforscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.

Tui bildet da eine Ausnahme: Der Veranstalter hat seine Stornoregeln zum 1. Juli deutlich vereinfacht. Dort gibt es nur noch drei Stufen und kurzfristige Reiserücktritte sind seitdem billiger. Während früher ab 14 Tagen vor Reisebeginn 90 Prozent des Gesamtpreises fällig wurden, sind es jetzt nur noch 80 Prozent. Solche Änderungen sind immer wieder nötig. «Das ist nicht guter Wille der Veranstalter, sondern basiert auf Gerichtsurteilen», erklärt Kirstges. Die Richter prüfen, ob die Pauschalen wirklich etwa dem entsprechen, was für die Veranstalter an Kosten anfällt. Entspricht dies nicht oder nicht mehr der Realität, müssen die Veranstalter nachbessern.

«Generell gibt es zwei Wege», erklärt Kirstges. Die individuelle Berechnung der Kosten nach einem Reiserücktritt pro Kunde oder eine pauschale Staffelung. Alle großen Veranstalter setzten auf Letzteres.

Bei kurzfristigen Stornierungen können Veranstalter Verträge mit Partnern wie Hotels oder Airlines schwerer einhalten. Das kostet im Zweifel Geld, die «Strafzahlung» für Kunden fallen dann höher aus.

Kunden können häufig aber nachweisen, dass die entstandenen Rücktrittskosten geringer sind als die angesetzte Pauschale. «Wenn das in der Pauschalreise enthaltene Hotel trotzdem ausgebucht ist, kann der Veranstalter durch den Rücktritt nicht so große Kosten gehabt haben», erklärt Kirstges.

Wer Zweifeln daran hat, dass die Gebühr angemessen ist, sollte sich zunächst an den Veranstalter wenden und um Nachlass bitten. Die Verantwortlichen hätten schließlich kein Interesse daran, unnötig Kunden zu vergraulen. «Wenn das nicht hilft, kann man sich einen Rechtsbeistand suchen oder an einen Verbraucherverband wenden.» Nicht alles, was Veranstalter in die AGB schreiben, sei rechtmäßig.