Berlin (dpa/tmn) – Viele Deutsche werden in den kommenden Wochen neue Reisepläne für das Frühjahr und den Sommer erhalten – und zwar von dem Veranstalter, bei dem sie gebucht haben. Denn der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Germania wirkt sich nicht nur unmittelbar auf Reisende aus, die jetzt im Februar nicht wie geplant an ihr Urlaubsziel oder […]

Berlin (dpa/tmn) – Viele Deutsche werden in den kommenden Wochen neue Reisepläne für das Frühjahr und den Sommer erhalten – und zwar von dem Veranstalter, bei dem sie gebucht haben. Denn der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Germania wirkt sich nicht nur unmittelbar auf Reisende aus, die jetzt im Februar nicht wie geplant an ihr Urlaubsziel oder nach Hause kommen, sondern auch auf viele Buchungen für die Hauptreisezeit. Bei pauschal über Veranstalter organisierten Reisen können sich dabei die Abflugorte und Abflugzeiten ändern.

Für viele Reiseveranstalter war die Germania bisher eine von mehreren Möglichkeiten, wenn es darum ging, Reisende von A nach B zu bringen. Bei FTI in München zum Beispiel hieß es am Tag nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags, die Germania sei «speziell für kleinere deutsche Abflughäfen» ein «geschätzter Partner» gewesen. Schauinsland-Reisen in Duisburg bezifferte die Zahl der umzubuchenden One-Way-Flugtickets auf 70 000 bis zum Ende des Sommers 2019. Betroffen seien vor allem Reisende mit den Zielen Mallorca, Antalya/Türkei und Griechenland. Die DER Touristik teilte mit, umzubuchen seien nun Flugreisen zum Beispiel nach Ägypten, in die Türkei, nach Bulgarien und Portugal.

Mehrere Veranstalter wiesen darauf hin, sie würden betroffene Gäste «sofort aktiv informieren», sobald Informationen über neue Flugzeiten und Abflugorte vorliegen. «Mit Hochdruck» werde daran gearbeitet, Ersatzbeförderungen bereitzustellen, hieß es unisono zum Beispiel bei DER, Alltours und Schauinsland. Das Unternehmen greife «auf das gesamte verfügbare Flugangebot des Marktes zurück», teilte FTI mit.

Wenn sich durch solche Umbuchungen ein Abflugort ändert, muss der Veranstalter die Kosten für die Beförderung an den neugewählten Flughafen übernehmen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Geht es zum Beispiel nicht mehr von Berlin aus nach Mallorca, sondern von Hannover, muss der Veranstalter die Bahnfahrt dorthin organisieren und bezahlen. «Außerdem kann man den Reisepreis dann um fünf Prozent mindern, sagt Fischer-Volk – denn Mängelansprüche an den Veranstalter gebe es «verschuldensunabhängig».

Zumindest in den kommenden Wochen gar nicht an ihr gewünschtes Ziel kommen werden allerdings einige Gäste von Thomas-Cook-Marken, die Reisepakete mit Germania-Flügen nach Paphos auf Zypern oder nach Scharm el Scheich in Ägypten gebucht haben: Thomas Cook werde alle Reisen zu diesem zwei Zielen bis einschließlich 28. Februar «mangels alternativer Flugverbindungen» kündigen, teilte das Unternehmen mit. Thomas Cook bietet neben dem Storno auch kostenfreies Umbuchen an.