Potsdam (dpa/tmn) – Pauschalurlauber müssen nicht jede Umbuchung oder Verschiebung eines Fluges hinnehmen. Bevor sie jedoch auf eigene Faust eine alternative Verbindung buchen, sollten sie unbedingt den Reiseveranstalter informieren – damit dieser das Problem lösen kann. Anderenfalls bekommen sie ihre Kosten womöglich nicht erstattet. Die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Veranstalterkunden daher, […]

Potsdam (dpa/tmn) – Pauschalurlauber müssen nicht jede Umbuchung oder Verschiebung eines Fluges hinnehmen. Bevor sie jedoch auf eigene Faust eine alternative Verbindung buchen, sollten sie unbedingt den Reiseveranstalter informieren – damit dieser das Problem lösen kann. Anderenfalls bekommen sie ihre Kosten womöglich nicht erstattet. Die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Veranstalterkunden daher, immer die 24-Stunden-Notfallnummer des Unternehmens dabei zu haben. «Wenn der Anruf nicht durchgeht, gleich eine Mail schreiben», empfiehlt die Reiserechtsexpertin. Anschließend kann sich der Veranstalter nicht herausreden, er habe nichts gewusst.

Wichtig für eine Erstattung ist auch, alle Belege für Ersatzflüge oder auch notwendige Hotelübernachtungen unbedingt aufzuheben.