Potsdam (dpa) – Im Fall des islamistischen Gefährders, der trotz Fußfessel ungehindert mit dem Flugzeug nach Griechenland ausreisen konnte, sieht die Bundespolizei keine Versäumnisse. Der Mann habe sich ausschließlich einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen müssen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit. Dabei werde unter anderem nach Gegenständen gesucht, die eine Gefahr für die Luftsicherheit bedeuteten. «Eine […]

Potsdam (dpa) – Im Fall des islamistischen Gefährders, der trotz Fußfessel ungehindert mit dem Flugzeug nach Griechenland ausreisen konnte, sieht die Bundespolizei keine Versäumnisse. Der Mann habe sich ausschließlich einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen müssen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit. Dabei werde unter anderem nach Gegenständen gesucht, die eine Gefahr für die Luftsicherheit bedeuteten. «Eine Fußfessel stellt grundsätzlich keine Gefahr für den Luftverkehr dar», betonte er. Der Mann sei am 11. Oktober vom Flughafen Hamburg nach Athen ausgereist.

Grenzpolizeilich habe er nach geltendem EU-Recht nicht kontrolliert werden dürfen, da nur eine Binnengrenze überschritten wurde, hieß es. Deutschland und Griechenland gehören dem Schengen-Raum an, in dem Freizügigkeit gilt. Wie sich der Mann bei der Airline ausgewiesen hat, konnte der Sprecher der Bundespolizei nicht sagen. Der Vorgang werde gemeinsam mit den für die Anordnung der Fußfessel zuständigen Behörden ausgewertet.

Die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Bad Vilbel hatte über mehrere Stunden keine Signale von der Fußfessel empfangen. Die nächste Ortung sei erst am Flughafen Athen gelungen, hatten der Bayerische Rundfunk und der «Spiegel» berichtet. Da eine Kontrolle über die Fußfessel im Ausland nicht gestattet sei, sei das Signal abgestellt worden.

Den Berichten zufolge handelt es sich um einen 35 Jahre alten Syrer, gegen den der Generalbundesanwalt wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Hussein Z. soll 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen sein.

Nach «Spiegel»-Informationen meldete sich Z. kurz vor seiner Abreise beim Staatsschutz in Würzburg und teilte seinem Sachbearbeiter mit, er wolle seinen erkrankten Sohn aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen. Zwei Tage nach seiner Abreise habe er erneut angerufen und gesagt, er sei nun in der Türkei. Sein aktueller Aufenthaltsort ist den Behörden nicht bekannt.