Paris (dpa) – Die Behörden haben den am Pariser Flughafen erschossenen Angreifer laut Medienberichten unter Radikalisierungsverdacht gehabt. Bei ihm habe es eine Hausdurchsuchung ohne Richterbeschluss gegeben, berichtete der Sender Franceinfo unter Berufung auf eine Polizeiquelle. Die Zeitung «Le Figaro» schrieb, diese Durchsuchung im November 2015 habe nichts ergeben. Eine offizielle Bestätigung gab es dafür zunächst […]

Paris (dpa) – Die Behörden haben den am Pariser Flughafen erschossenen Angreifer laut Medienberichten unter Radikalisierungsverdacht gehabt. Bei ihm habe es eine Hausdurchsuchung ohne Richterbeschluss gegeben, berichtete der Sender Franceinfo unter Berufung auf eine Polizeiquelle.

Die Zeitung «Le Figaro» schrieb, diese Durchsuchung im November 2015 habe nichts ergeben. Eine offizielle Bestätigung gab es dafür zunächst nicht. Der nach der Pariser Terrornacht vom 13. November 2015 verhängte Ausnahmezustand erlaubt den Behörden Hausdurchsuchungen ohne Richterbeschluss.

Zuvor hatte die Anti-Terror-Abteilung der Pariser Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zum Angriff übernommen. Der Mann hatte am Morgen versucht, einer Soldatin die Waffe wegzunehmen. Er wurde niedergeschossen.