Strengere Vorschriften für zivile Drohnen
Berlin (dpa) – Für immer beliebter werdende zivile Drohnen am Himmel über Deutschland sollen strengere Vorschriften kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums unter der Bedingung einiger Änderungen zu. Um bei Schäden einfacher den Besitzer ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Plakette mit dessen Name und […]
Berlin (dpa) – Für immer beliebter werdende zivile Drohnen am Himmel über Deutschland sollen strengere Vorschriften kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums unter der Bedingung einiger Änderungen zu. Um bei Schäden einfacher den Besitzer ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Plakette mit dessen Name und Adresse tragen. Wer größere Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen steigen lassen will, muss eine Art Führerschein machen. Über Industrieanlagen, Autobahnen, Menschenansammlungen und direkt an Flughäfen gelten Flugverbote.
Die Länder votierten für Änderungen an der ebenfalls vorgesehenen Vorgabe, dass nur eine maximale Flughöhe von 100 Metern erlaubt sein soll. Den gesamten Modellflug an dieser Höhe zu beschränken, käme «für bestimmte Modellflugsparten einem Quasiverbot gleich». Die Bundesregierung kann die Verordnung nur in Kraft setzen, wenn sie die Änderungen übernimmt – oder müsste eine neue vorlegen.
Schätzungen zufolge sind am deutschen Himmel schon mehr als 400 000 Drohnen unterwegs – Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraubern in die Quere. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen – fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar.