Was Fluggesellschaften am Frankfurter Flughafen zahlen müssen
Frankfurt/Main (dpa) – Fluggesellschaften müssen für die Nutzung des Frankfurter Flughafens ein Entgelt bezahlen, das aus mehreren Komponenten besteht und nach unterschiedlichen Kriterien abgerechnet wird. Die Einnahmen sollen ausschließlich zur Refinanzierung der Infrastruktur, den dazugehörigen Dienstleistungen sowie für den gesetzlichen Schallschutz dienen. Die Gesamtsumme setzt sich grob aus fünf Einzelteilen zusammen, wie der Betreiber Fraport […]
Frankfurt/Main (dpa) – Fluggesellschaften müssen für die Nutzung des Frankfurter Flughafens ein Entgelt bezahlen, das aus mehreren Komponenten besteht und nach unterschiedlichen Kriterien abgerechnet wird. Die Einnahmen sollen ausschließlich zur Refinanzierung der Infrastruktur, den dazugehörigen Dienstleistungen sowie für den gesetzlichen Schallschutz dienen. Die Gesamtsumme setzt sich grob aus fünf Einzelteilen zusammen, wie der Betreiber Fraport erläutert.
Relativ schlicht sind noch die pauschalen Gebühren pro Passagier – sie machen den Löwenanteil aus – und das Abstellentgelt pro Flugzeug. Je länger und je näher am Terminal der Jet parkt, desto teurer wird es. Das Sicherheitsentgelt für die Zugangskontrollen wird pauschal pro Passagier oder Frachteinheit (100 Kilogramm) erhoben.
Ein geringer Anteil entfällt auf die direkten Schallschutzentgelte, bei denen auch berücksichtigt wird, wie laut das jeweilige Flugzeug tatsächlich ist. Dieser Faktor spielt auch bei den eigentlichen Start- und Lande-Entgelten eine nun noch mal verstärkte Rolle. Dazu hat Fraport die Flugzeuge in 16 Lärmkategorien eingeteilt und misst die Lärmpegel jeder Flugbewegung. Mit dem Modell sollen die Airlines zum Einsatz moderner und leiser Maschinen bewegt werden.
Die von Ryanair ausschließlich verwendeten Boeing 737-800 werden unter der vergleichsweise leisen Kategorie 4 gefasst. Mit speziellen Wirbelgeneratoren können die gleich großen Airbus A 320 der Lufthansa noch leiser in der Kategorie 3 starten und landen.