Germanwings: Crew-Hinterbliebene werden nicht schlechter gestellt
Köln (dpa) – Angehörige der beim Germanwings-Absturz getöteten Crew-Mitglieder sollen nach Angaben der Fluggesellschaft nicht finanziell schlechter gestellt werden als Familien der Passagiere. «Germanwings wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass den Angehörigen der Opfer der Crew in Summe keine materiellen Nachteile gegenüber den Angehörigen der Passagiere der 4U9525-Katastrophe beim Schadensersatz entstehen», erklärte der […]
Köln (dpa) – Angehörige der beim Germanwings-Absturz getöteten Crew-Mitglieder sollen nach Angaben der Fluggesellschaft nicht finanziell schlechter gestellt werden als Familien der Passagiere. «Germanwings wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass den Angehörigen der Opfer der Crew in Summe keine materiellen Nachteile gegenüber den Angehörigen der Passagiere der 4U9525-Katastrophe beim Schadensersatz entstehen», erklärte der Konzern am Dienstag auf Anfrage.
Zuvor hatte die «Rheinische Post» berichtet, dass für die Besatzung nicht das sogenannte vererbbare Schmerzensgeld von 25 000 Euro gezahlt werde, das für die Todesangst in den letzten Minuten des Fluges entschädigen soll. Ein Anwalt dreier Crew-Familien hatte nach eigenen Angaben ein entsprechendes Schreiben erhalten.
Germanwings teilte mit, Ansprüche und Details nur im direkten Kontakt mit den Hinterbliebenen der Besatzung klären zu wollen. «Deswegen werden wir auch hierzu keine anwaltlichen Aussagen kommentieren.»
Das Unternehmen unterstrich, dass die Crew-Angehörigen wie alle anderen Opfer-Familien 50 000 Euro Soforthilfe erhalten hätten. Zudem würden über eine Unfallversicherung weitere 50 000 Euro gezahlt.
Bei dem Absturz im März starben 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder.