BGH verhandelt über Ausgleichszahlung für Fluggäste
Karlsruhe (dpa) – Haben Flugreisende einen Ausgleichsanspruch, wenn sie bei einer Zwischenlandung nicht weiter fliegen dürfen, weil ihr Gepäck noch nicht umgeladen ist? Über diese Frage verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute (Dienstag/0900). Der Kläger wollte von München über Amsterdam nach Curacao in der Karibik fliegen. Der Zubringerflug hatte Verspätung, das Gepäck konnte nicht rechtzeitig […]
Karlsruhe (dpa) – Haben Flugreisende einen Ausgleichsanspruch, wenn sie bei einer Zwischenlandung nicht weiter fliegen dürfen, weil ihr Gepäck noch nicht umgeladen ist? Über diese Frage verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute (Dienstag/0900). Der Kläger wollte von München über Amsterdam nach Curacao in der Karibik fliegen. Der Zubringerflug hatte Verspätung, das Gepäck konnte nicht rechtzeitig vom einen in das andere Flugzeug verladen werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen Passagier und Gepäck nicht getrennt voneinander befördert werden, argumentierte die Airline und ließ den Kläger nicht einsteigen. Zu Recht, sagten die Gerichte bisher. Ob die Airline sich doch falsch verhalten hat und der Kläger einen Ausgleich bekommt, muss der BGH jetzt in letzter Instanz entscheiden.