AirBaltic beantragt Chapter-11-Verfahren in den USA
AirBaltic leitet ein Chapter-11-Verfahren in den USA ein, um seine Finanzstruktur neu zu ordnen. Der Flugbetrieb läuft regulär weiter.
Die lettische Fluggesellschaft AirBaltic hat ein Chapter-11-Verfahren nach US-amerikanischem Insolvenzrecht eingeleitet. Wie das Unternehmen mitteilte, soll das Verfahren dazu dienen, die finanziellen Verpflichtungen der Airline neu zu strukturieren und eine tragfähigere Kapitalstruktur zu schaffen. Betroffen sind neben der Muttergesellschaft auch mehrere Tochterunternehmen. Zuständig ist das US-Konkursgericht für den südlichen Bezirk von New York.
Was Chapter 11 für AirBaltic bedeutet
Chapter 11 ist ein in den USA etabliertes Rechtsinstrument, das Unternehmen erlaubt, sich unter gerichtlicher Aufsicht neu zu strukturieren, ohne den laufenden Betrieb einzustellen. Das Verfahren wurde in der Vergangenheit bereits von zahlreichen internationalen Fluggesellschaften genutzt, darunter SAS, United Airlines, Delta Air Lines, GOL und American Airlines. Da die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen, Gläubiger, Flugzeugleasingverträge und sonstigen Verbindlichkeiten von AirBaltic international ausgerichtet sind, bietet das Verfahren dem Unternehmen zufolge einen einheitlichen rechtlichen Rahmen, um diese Fragen in einem einzigen, gerichtlich begleiteten Prozess zu klären.
Vorstand und Aufsichtsrat von AirBaltic bleiben während des Verfahrens im Amt. Das operative Geschäft soll unverändert fortgeführt werden.
Flugbetrieb bei AirBaltic läuft normal weiter
Für Passagiere soll sich durch das Verfahren nichts ändern. Alle Flüge finden planmäßig statt, bestehende Tickets und Reservierungen behalten ihre Gültigkeit. Auch der Kundenservice, einschließlich der Bearbeitung von Rückerstattungen, Gutscheinen und Ansprüchen im Zusammenhang mit Gepäck oder anderen Serviceleistungen, läuft nach den bisherigen Richtlinien weiter. Reisende mit anstehenden Flügen müssen laut airBaltic nichts unternehmen.
Airline-Chef Erno Hildén erklärte, der Fokus liege darauf, den Flugbetrieb während der Umsetzung des neuen Geschäftsplans aufrechtzuerhalten. Für Passagiere sei der Prozess nicht spürbar – Ticketverkauf, Flugplanung und Sicherheitsstandards blieben unverändert.
Neue Finanzierung sichert Liquidität während des Chapter-11-Prozesses
Um die Liquidität während des Verfahrens zu sichern, hat sich AirBaltic eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 350 Millionen Euro gesichert. Diese sogenannte Debtor-in-Possession-Finanzierung (DIP) wurde von Strategic Value Partners arrangiert; als weitere Kreditgeber sind Barclays, Hayfin Capital Management, Morgan Stanley und Oaktree Capital Management beteiligt. Der Zinssatz liegt bei SOFR plus 8 Prozent, was aktuell etwa 12 Prozent entspricht. Das Unternehmen will in den kommenden Tagen die Zustimmung des US-Gerichts für den Zugriff auf diese Mittel beantragen. Zusammen mit den laufenden Einnahmen aus dem operativen Geschäft soll die Finanzierung ausreichende Liquidität für die Dauer des Verfahrens gewährleisten.
Hintergrund: Warum AirBaltic diesen Schritt geht
Andrejs Martinovs, Vorsitzender des Aufsichtsrats von AirBaltic, begründete den Schritt mit der Notwendigkeit, dem Unternehmen eine solide finanzielle Basis für die Zukunft zu verschaffen. Unter dem Schutz des Gerichts vor Gläubigeransprüchen erhalte AirBaltic einen klaren zeitlichen Rahmen, um Vereinbarungen mit Gläubigern, darunter auch Flugzeugvermietern, zu erzielen. Ziel sei es, das Verfahren mit einer finanziell gestärkten Airline und deutlich reduzierten Verbindlichkeiten abzuschließen.
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