Köln, 15. November 2016 Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Kontrollen an Flughäfen immer wieder verstärkt. Nach jedem Attentat – auch nach jedem Versuch – beraten deutsche und europäische Behörden über neue Wege, die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen. Was das Sicherheitspersonal dafür tun darf, ist im deutschen Luftsicherheitsgesetz geregelt. Auch die […]

Köln, 15. November 2016

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Kontrollen an Flughäfen immer wieder verstärkt. Nach jedem Attentat – auch nach jedem Versuch – beraten deutsche und europäische Behörden über neue Wege, die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen.

Was das Sicherheitspersonal dafür tun darf, ist im deutschen Luftsicherheitsgesetz geregelt. Auch die EU hat zuletzt 2008 eine Verordnung erlassen, mit der die Sicherheitsüberprüfungen standardisiert werden sollen. An den internationalen Flughäfen in Deutschland ist dafür meist die Bundespolizei zuständig. In anderen, meist kleineren Flughäfen zeichnen die Länder für die Sicherheit verantwortlich. Private Sicherheitsunternehmen, die die Fluggäste überprüfen, müssen vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Seit Kurzem sind an deutschen Flughäfen moderne Körperscanner – auch als Nacktscanner bekannt – im Einsatz. Gemäß den EU-Vorgaben ist eine solche Kontrolle nur freiwillig möglich. Die Geräte dürfen die Bilder zudem weder speichern noch ausdrucken. Wer als Passagier nicht von einem Körperscanner durchleuchtet werden will, kann ersatzweise mit klassischen Mitteln untersucht werden, etwa durch Abtasten. Das Sicherheitspersonal darf dabei den gesamten Körper untersuchen.

Auch vollverschleierte Frauen müssen ihr Gesicht zeigen und werden dafür in einen separaten Raum geführt. Dort müssen sie vor einer Polizistin den Schleier lüften. Eine Person, die die Kontrollen verweigert, können die Beamten des Geländes verweisen.