07.05.2015 Berlin – Wer nicht genau hinschaut, wird am Flughafen oft überrascht: Am Gate parkt eine Maschine von Air India, dabei hat man doch Lufthansa gebucht. Codesharing heißt das Prinzip, das Kunden mehrerer Airlines in einem Flugzeug zusammenbringt. Anfang der 90er-Jahre verkauften Qantas und American Airlines auf diese Weise erstmals denselben Flug unter verschiedenen Flugnummern. […]

07.05.2015

Berlin – Wer nicht genau hinschaut, wird am Flughafen oft überrascht: Am Gate parkt eine Maschine von Air India, dabei hat man doch Lufthansa gebucht. Codesharing heißt das Prinzip, das Kunden mehrerer Airlines in einem Flugzeug zusammenbringt. Anfang der 90er-Jahre verkauften Qantas und American Airlines auf diese Weise erstmals denselben Flug unter verschiedenen Flugnummern. Heute ist Codesharing vor allem auf der Langstrecke der Normalfall und nimmt laut dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) weiter zu.

Für Fluggesellschaften bietet Codesharing große Vorteile: Sie können ihr Streckennetz erweitern, Flüge besser auslasten und günstig neue Verbindungen testen. Manche Reisende sind dagegen verunsichert, wenn sie an Bord der Maschine einer unbekannten Airline gehen sollen. Die wichtigsten Fragen dazu werden hier beantwortet:

Wie funktioniert Codesharing?

Zwei oder mehr Airlines teilen sich einen Flug: Der Operating Carrier führt ihn mit seiner Maschine und seiner Crew tatsächlich aus, die Marketing Carrier verkaufen einen Teil der Plätze an Bord unter ihrem Namen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Urlauber mit Airline A einen Flug nach Kapstadt bucht, tatsächlich aber mit Airline B die Strecke fliegt. Oder er fliegt mit Airline A erst nach Johannesburg und steigt dort in eine Maschine von Airline B um. In Deutschland ist es sogar möglich, dass Reisende einen Teil der Strecke im Zug fahren, obwohl sie ein Flugticket gebucht haben. Denn beim AIRail-Service der Deutschen Bahn haben manche ICE vom und zum Frankfurter Flughafen eine Lufthansa-Flugnummer.

Wir erkenne ich einen Codesharing-Flug?

Auf allen Tickets oder Buchungsbestätigungen muss angegeben sein, welche Airline den Flug tatsächlich ausführt. Bei internationalen Verbindungen heißt es dann: «Operated by…». Das sei heute durch EU-Vorschriften geregelt, erklärt Sabine Rasch. «Früher war Codesharing oft nicht transparent», sagt die Rostockerin, die das «Lehrbuch des Linienflugverkehrs» verfasst hat.

Auch im Reisebüro werden die Kunden in der Regel heute vor dem Buchen darauf hingewiesen, welche Airlines die Flüge ausführen. Um sicher zu gehen, fragt der Kunde am besten nach der genauen Flugroute. Wer online bucht, sollte auf Sternchen und Fußnoten achten. Die Flug-Suchmaschine Skyscanner etwa zeigt sowohl den Anbieter des Fluges als auch die ausführende Airline an.

Welchen Service kann ich erwarten?

«Der Gast hat immer nur den Anspruch auf den Service der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt», erklärt Sabine Rasch. Im Idealfall sollte dieser nicht allzu stark vom Standard des Partners abweichen. «Aber es gibt hierzu keine eindeutigen, verpflichtenden Vorschriften. Und ich kann nicht sagen: Bei der Lufthansa hätte ich aber warmes Essen statt Sandwiches bekommen.» Das LBA prüft nach eigenen Angaben nicht, ob vergleichbare Serviceleistungen erbracht werden. Das werde in der Regel von den Airlines selbst getestet. Air Berlin zum Beispiel erklärt, bei der Auswahl seiner Partner darauf zu achten, dass diese Mindeststandards erfüllen.

Welche Vorteile bietet mir Codesharing?

Reisende haben durch Codesharing Zugang zu einem deutlich erweiterten Streckennetz. Die Flugverbindungen seien meist aufeinander abgestimmt, erklärt Rasch. Das heißt, dass Passagiere beim Umsteigen nicht allzu lange am Flughafen warten müssen. Außerdem wird das Gepäck bis zum Zielort durchgecheckt, muss also nicht beim Umsteigen erneut aufgegeben werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Partner-Airlines gegenseitig ihre Vielfliegerprogramme anerkennen.

Welche Nachteile und Gefahren gibt es?

Passagiere müssen nicht befürchten, bei Codesharing-Flügen in schrottreifen Maschinen um ihr Leben zu fürchten. Laut dem LBA dürfen Fluggesellschaften aus EU-Ländern nur mir Airlines kooperieren, die die Sicherheitstests der Internationalen Flugtransport-Vereinigung (Iata) bestanden haben. Codesharing mit einer Airline, die auf der schwarzen Liste der EU steht, ist also unmöglich. Es kann allerdings passieren, dass ein Passagier zum Beispiel bei der Partner-Airline weniger Gepäck mitnehmen darf. Aber auch das sei auf dem Ticket angegeben, erklärt Rasch. «Eigentlich sollte der Kunden keine negativen Überraschungen mehr erleben.»

Gegenüber welcher Airline habe ich bei Verspätungen oder Ausfällen Ansprüche?

Landet das Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Zielort, wird es für die ausführende Airline teuer. Wenn nicht höhere Gewalt wie ein Streik Grund für die Verspätung war, haben Reisende aus EU-Ländern in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. «Laut der Fluggastrechte-Verordnung haftet grundsätzlich immer die Airline, die tatsächlich geflogen ist», erklärt Ernst Führich, emeritierter Professor für Reiserecht in Kempten. Das gilt aber nur, wenn der Gesamtflug innerhalb der EU gestartet ist. Dann spielt es keine Rolle, wenn zum Beispiel bei einem Flug nach Südafrika nur die Maschine von Johannesburg nach Kapstadt verspätet war. «Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass die Teilstrecken als Einheit zu sehen sind», erklärt Führich.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn man von einem Land außerhalb der EU nach Hause fliegt. Dann haben die Passagiere nur ein Recht auf Ausgleichszahlungen, wenn sie mit einer Airline mit Sitz in der EU und entsprechender Betriebsgenehmigung fliegen. Eindeutiger ist die Lage beim Stornieren oder Umbuchen. «Hier ist immer die Airline zuständig, bei der man gebucht hat», erläutert Führich. «Denn mit ihr hat man den Luftbeförderungsvertrag geschlossen.» (dpa)