Karlsruhe, 15. Februar 2016 Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über die sofortige Fälligkeit von Flugpreisen bei der Buchung. Den Karlsruher Richtern liegen drei Urteile von Oberlandesgerichten vor, die in ähnlichen Fällen aber unterschiedlich geurteilt haben. Die Verbraucherzentrale NRW will Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen, wonach der Fluggast […]

Karlsruhe, 15. Februar 2016

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über die sofortige Fälligkeit von Flugpreisen bei der Buchung.

Den Karlsruher Richtern liegen drei Urteile von Oberlandesgerichten vor, die in ähnlichen Fällen aber unterschiedlich geurteilt haben. Die Verbraucherzentrale NRW will Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen, wonach der Fluggast unabhängig von Ticketpreis und Flugdatum sofort den vollen Preis zahlen muss.

Ein Argument der Verbraucherschützer: Der Kunde trägt das volle Insolvenzrisiko. Die Flugunternehmen halten dagegen, sie könnten das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen. (Az.: X ZR 97/14, 98/14 und 5/15)