Darf man Parfüm mit ins Flugzeug nehmen? Was erlaubt ist und was nicht
Wer Parfüm im Flugzeug mitnehmen möchte, muss einiges beachten. So gibt es strenge Höchstmengen und Sonderregelungen bei Duty-free-Einkäufen.
Am Flughafen beim Stöbern im Duty-free-Bereich noch die ein oder andere Flasche Parfüm günstig ergattern? Klingt zunächst gut – doch darf man Parfüm überhaupt mit ins Flugzeug nehmen, und wie viel davon darf ich im Koffer oder Handgepäck transportieren? AERO INTERNATIONAL zeigt, welche Regelungen Sie beachten müssen.
Menge ist im Handgepäck entscheidend: Wie viel Parfüm darf man mit ins Flugzeug nehmen?
Grundsätzlich ist die Mitnahme von Duftessenzen auf einem Flug problemlos möglich. Allerdings gelten dabei strenge Mengenbeschränkungen, die nicht überschritten werden dürfen. Stellt sich also die Frage: Wie viel Milliliter (ml) Parfüm darf man im Flugzeug mitnehmen?
Im Handgepäck gilt allgemein: Parfümbehälter dürfen höchstens 100 ml groß sein. Das stimmt mit der Größe der üblichen, auf dem Markt erhältlichen Parfümflaschen – die zumeist zwischen 50 und 100 ml umfassen – überein. Entspricht der Duft nicht den vorgegebenen Größen, darf man das Parfüm nicht im Flugzeug mitnehmen und es wird noch am Sicherheitscheck entsorgt. Dabei spielt keine Rolle, wie viel Parfüm sich tatsächlich im Behälter befindet – entscheidend ist allein dessen Volumen.
Parfüm im Handgepäck: Verstauung im Zip-Beutel
Gemeinsam mit anderen flüssigen Kosmetikprodukten, die im Handgepäck transportiert werden – etwa Gele oder Shampoos – muss das Parfüm zudem in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen (Maß: 20×20 cm) verstaut werden. Bei den Kontrollen, muss dieser aus dem Handgepäck herausgenommen werden und wird, wie technische Geräte auch, separat durchleuchtet.
Viele Airports stellen diese Zip-Beutel im Bereich der Sicherheitskontrollen für Fluggäste zur Verfügung. Diese Regelungen gelten neben Parfüm auch für alle weiteren Flüssigkeiten, die im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Ausnahmen gelten für Medikamente, die während der Reise benötigt werden oder für spezielle Nahrungsmittel, wie beispielsweise Babykost.
Für Reisen – und gerade für den Transport im Handgepäck – gibt es jedoch auch Alternativen zu den üblichen Parfümflaschen. So eignen sich dafür etwa spezielle Reisegrößen, Roll-on-Parfüms oder Duftproben mit geringerem Umfang. Außerdem können wiederverwendbare Flakons zum Nachfüllen genutzt werden. Parfüms sowie andere Kosmetikartikel gibt es in jedem Drogeriemarkt im Reiseformat. Diese sind insbesondere von Vorteil, wenn nur mit Handgepäck verreist wird.
Parfüm im Flugzeug – Ausnahmen bei Duty-free-Käufen
Für Parfüms aus Duty-free-Shops gelten besondere Regeln, was die Mitnahme an Bord eines Flugzeugs betrifft. Denn: Dabei entfallen die sonst geltenden Mengenbestimmungen. Es ist also erlaubt Düfte im steuerfreien Bereich zu kaufen – deren Behälter etwa die erlaubten 100 ml überschreiten – und diese im Handgepäck mit ins Flugzeug zu nehmen.
So dürfen laut Bundespolizei seit 2014 „alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden.“ Dafür werden die Duftessenzen in den Shops in einem Sicherheitsbeutel mitsamt der Quittung versiegelt und dürfen vor dem Erreichen des Zielflughafens nicht geöffnet werden. Somit ist es also problemlos möglich, Parfüms aus dem Duty-free-Shop – etwa als Mitbringsel für zu Hause – mit ins Flugzeug zu nehmen, auch wenn diese die regulären Handgepäcksgrenzen überschreiten.
Glasflaschen im Handgepäck: Potentielle Waffe?
Dass Parfüm üblicherweise in Glasflakons transportiert wird, stellt für die Mitnahme im Handgepäck kein Problem dar. Dennoch fragen sich Fluggäste immer wieder, ob Glasflaschen nicht auch als Waffen gebraucht werden können, wie etwa Werkzeuge oder Scheren. Das ist allerdings nicht der Fall. Zum einen befindet sich Glas in zahlreichen Gegenständen wie Smartphones oder Uhren, zum anderen geht von Parfümbehältern aufgrund ihrer geringen Größe von maximal 100 ml keine Gefahr aus.
Transport im aufgegebenen Gepäck – lockerere Regelungen
Wer während des Fluges auf Parfüm verzichten kann, sollte Duftstoffe nach Möglichkeit immer im aufgegebenen Gepäck verstauen. Dadurch entfällt der zusätzliche Aufwand an den Sicherheitskontrollen und die Gefahr, dass die Flakons am Flughafen zurückgelassen werden müssen. Außerdem ist es im aufzugebenden Gepäck erlaubt, mehr Parfüm im Flugzeug mit zu nehmen. Das heißt: 500 ml pro Behälter und eine Gesamtmenge von bis zu zwei Kilogramm.
Es empfiehlt sich, die Flaschen in der Mitte des Koffers – zwischen Kleidungsstücken gepolstert – sicher unterzubringen. Außerdem sollte Parfüm zusätzlich immer in einem Plastik- oder Metallbehälter eingepackt werden, sodass die Behältnisse auf der Reise und beim Verladen des Gepäcks nicht zerbrechen und auslaufen können.
Diese Regelungen zu Parfüm und erlaubten Mengen im Flugzeug, gelten in den meisten Ländern – insbesondere in der Europäischen Union – einheitlich. Dennoch sollte man sich vor Antritt einer Flugreise mit den Bestimmungen der jeweiligen Airlines und Abflughäfen beschäftigen. So informieren die meisten Airports und Fluggesellschaften, wie etwa die Lufthansa oder Condor, auf ihren Websites über das, was es bei der Mitnahme von Parfüm im Handgepäck zu beachten gibt.
Fazit: Darf man Parfüm mit ins Flugzeug nehmen?
- Parfüm kann man problemlos mit ins Flugzeug nehmen – der Behälter darf im Handgepäck maximal 100 ml umfassen
- Die Duftessenzen müssen mit anderen Flüssigkeiten in einem 1-Liter-Plastikbeutel verstaut werden
- Für Duftflakons aus Duty-free-Shops gelten Sonderregelungen
- Parfüms sollte wenn möglich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden