Brüssel (dpa) – Verbraucherschützer kritisieren Brüsseler Pläne, die Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden einzuschränken. Bislang gelte die Schadensersatzpflicht der Bahnen – anders als etwa im Flugverkehr – auch in Fällen höherer Gewalt, sagte die Verkehrsexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands, Marion Jungbluth, den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag. Künftig könnten Bahnunternehmen bei schlechten Witterungsbedingungen Zahlungen unter Umständen verweigern. Die […]

Brüssel (dpa) – Verbraucherschützer kritisieren Brüsseler Pläne, die Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden einzuschränken. Bislang gelte die Schadensersatzpflicht der Bahnen – anders als etwa im Flugverkehr – auch in Fällen höherer Gewalt, sagte die Verkehrsexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands, Marion Jungbluth, den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag. Künftig könnten Bahnunternehmen bei schlechten Witterungsbedingungen Zahlungen unter Umständen verweigern.

Die EU-Kommission hatte im September einheitliche Regeln für den europäischen Bahnverkehr vorgeschlagen. Darin ist unter anderem eine Passage zu «höherer Gewalt» enthalten. «Durch die Einführung einer Klausel über höhere Gewalt werden die Eisenbahnunternehmen finanziell entlastet. Gleichzeitig werden die Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden eingeschränkt», heißt es dort. «Um die Fahrgastrechte nur in geringem Maße einzuschränken und für Rechtssicherheit zu sorgen, enthält der Vorschlag eine Klausel über höhere Gewalt, die nur in sehr außergewöhnlichen Situationen aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen zum Tragen kommt.»

Die EU-Kommission hatte vorab von verschiedensten Seiten Meinungen zu dem Vorschlag eingeholt. Die Mehrheit der befragten Bürger sowie Fahrgastverbände hätten sich gegen die Klausel ausgesprochen. Branchenverbände und Eisenbahnunternehmen waren demnach dafür. Eine Mehrheit der EU-Staaten habe informell ebenfalls dafür plädiert.

Bei den umfassenden Bahnverkehrsregeln gebe es bislang in fast allen EU-Staaten Ausnahmen, hieß es in Brüssel. Dadurch würden Bahnreisende in vielen Fällen um ihr Recht gebracht. Die EU-Kommission hatte noch vorgeschlagen, einen verbindlichen Hilfeeinspruch für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu garantieren. Bei Verlust oder Beschädigung von Gehhilfen solle zudem Anspruch auf volle Entschädigung bestehen.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten den Plänen noch zustimmen, damit sie Gesetz werden können.