Berlin, 14. April 2016 Wie laut es für Anwohner durch mögliche Flugrouten werden kann, soll in Zukunft bereits bei der Genehmigung eines Flughafens geprüft werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag heute. „Damit werden Konflikte, die wir heute oftmals erleben, von vornherein ausgeschlossen“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Debatte im Bundestag. Mit der […]

Berlin, 14. April 2016

Wie laut es für Anwohner durch mögliche Flugrouten werden kann, soll in Zukunft bereits bei der Genehmigung eines Flughafens geprüft werden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag heute. „Damit werden Konflikte, die wir heute oftmals erleben, von vornherein ausgeschlossen“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Debatte im Bundestag.

Mit der Gesetzesänderung sollen von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze festgeschrieben und Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt werden. Diese hatte 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Behörden bei der Genehmigung des Hauptstadtflughafens die Folgen einzelner Flugrouten für die Umwelt nicht geprüft hatten.

Vor den Verwaltungsgerichten hatten Anwohner erfolglos gegen Flugrouten geklagt. Ein grundlegendes Problem war, dass die Planfeststellung für den Berliner Großflughafen schon 2004 beschlossen worden war. Wo die Flugzeuge entlang fliegen sollen, wurde aber erst 2012 festgelegt.