Berlin/Potsdam (dpa) – Mit einem Misstrauensantrag kann das Berliner Abgeordnetenhaus dem Regierenden Bürgermeister das Vertrauen entziehen. «Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Bürgermeister sofort zurückzutreten», steht in Artikel 57 Absatz 3 der Landesverfassung. Innerhalb von 21 Tagen müsste dann neu gewählt werden, sonst verliert das Misstrauensvotum seine Wirkung. Im Berliner Abgeordnetenhaus mit seinen 149 […]

Berlin/Potsdam (dpa) – Mit einem Misstrauensantrag kann das Berliner Abgeordnetenhaus dem Regierenden Bürgermeister das Vertrauen entziehen. «Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Bürgermeister sofort zurückzutreten», steht in Artikel 57 Absatz 3 der Landesverfassung. Innerhalb von 21 Tagen müsste dann neu gewählt werden, sonst verliert das Misstrauensvotum seine Wirkung.

Im Berliner Abgeordnetenhaus mit seinen 149 Mitgliedern bräuchte ein Misstrauensantrag derzeit 75 Ja-Stimmen. SPD und CDU verfügen zusammen über 85 Sitze, die Opposition über 64. Die namentliche Abstimmung darf frühestens 48 Stunden nach der Bekanntgabe des Misstrauensantrags im Parlament erfolgen.

In Brandenburg will Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) im Landtag die Vertrauensfrage stellen. SPD und Linke haben zusammen 55 Abgeordnete, die Opposition aus CDU, FDP und Grünen kommt auf 33 Sitze. Wird ihm nicht von einer Mehrheit – das wären 45 Sitze – das Vertrauen ausgesprochen, greift Paragraph 87 der Landesverfassung.

Dann muss sich der Landtag innerhalb von 20 Tagen auflösen, wenn nicht in dieser Frist mit Mehrheit ein anderer Ministerpräsident gewählt wird. Macht der Landtag von diesem Recht keinen Gebrauch, so kann der Ministerpräsident innerhalb weiterer 20 Tage den Landtag auflösen.