Düsseldorf (dpa/tmn) – Reisegepäckversicherungen erstatten nicht immer die Schäden, die durch einen Diebstahl unterwegs entstehen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Kaum eine Versicherung zahle, wenn Touristen Wertsachen wie Schmuck einfach im Koffer verstauen oder bei einer Gepäckaufbewahrung in Obhut geben. Gleiches gilt dann, wenn Wertgegenstände im Hotelzimmer oder Wohnwagen herumliegen – statt zum Beispiel […]

Düsseldorf (dpa/tmn) – Reisegepäckversicherungen erstatten nicht immer die Schäden, die durch einen Diebstahl unterwegs entstehen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Kaum eine Versicherung zahle, wenn Touristen Wertsachen wie Schmuck einfach im Koffer verstauen oder bei einer Gepäckaufbewahrung in Obhut geben. Gleiches gilt dann, wenn Wertgegenstände im Hotelzimmer oder Wohnwagen herumliegen – statt zum Beispiel in einem Safe. Bei Diebstählen aus Autos, Booten und Zelten heraus gelte der Schutz oft nur tagsüber, wenn überhaupt. Auch Hausratversicherungen, die Diebstähle aus dem Hotelzimmer mit abdecken, zahlen nicht, wenn zum Beispiel Kameras, Smartphones und Bargeld offen auf dem Tisch liegen.

Transportunternehmen wie Fluggesellschaften und Fernbusanbieter haften nur für Gepäck in ihrer Obhut, wenn ihnen ein Verschulden am Diebstahl nachgewiesen werden kann. Wird zum Beispiel ein Koffer vom Gepäckband am Flughafen gestohlen, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Einen Rundum-Schutz gebe es somit nicht, lautet das Fazit der Verbraucherschützer. Urlauber sollten Koffer und Wertgegenstände so im Auge behalten, als seien sie nicht versichert.