Wie wirksam sind elektronische Fußfesseln bei der Überwachung islamistischer Gefährder? Einer konnte sich jetzt ungehindert ins Ausland absetzen. Das hat auch sein Gutes, sagt das Bayerische Innenministerium. München/Potsdam (dpa) – Die ungehinderte Ausreise eines islamistischen Gefährders trotz Fußfessel stellt nach Darstellung des Bayerischen Innenministeriums keine Gefahr dar. «Ein Gefährder, der freiwillig ausreist, ist für die […]

Wie wirksam sind elektronische Fußfesseln bei der Überwachung islamistischer Gefährder? Einer konnte sich jetzt ungehindert ins Ausland absetzen. Das hat auch sein Gutes, sagt das Bayerische Innenministerium.

München/Potsdam (dpa) – Die ungehinderte Ausreise eines islamistischen Gefährders trotz Fußfessel stellt nach Darstellung des Bayerischen Innenministeriums keine Gefahr dar. «Ein Gefährder, der freiwillig ausreist, ist für die Sicherheitslage in Deutschland immer ein Gewinn», sagte ein Sprecher am Freitag. Das Bundeskriminalamt habe die Kollegen in Griechenland und der Türkei danach über den Vorfall informiert. Der 35 Jahre alte syrische Flüchtling war vom Hamburger Flughafen nach Athen und von dort weiter in die Türkei gereist.

Laut Innenministerium gab es keine rechtliche Grundlage, den Mann an der Ausreise zu hindern. Da er seiner Meldepflicht nachgekommen sei, habe er sich auch legal in Hamburg aufgehalten. Das zuständige Polizeipräsidium Unterfranken war nach eigenen Angaben darüber informiert gewesen. Der Mann habe dort seine Mutter und Schwester besucht. Ob das Präsidium auch von dessen Ausreiseplänen wusste, dazu gab es zunächst keine Auskunft.

Auch die Bundespolizei sieht keine Versäumnisse. Der Mann habe sich ausschließlich einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen müssen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage in Potsdam mit. Dabei werde unter anderem nach Gegenständen gesucht, die eine Gefahr für die Luftsicherheit bedeuteten. «Eine Fußfessel stellt grundsätzlich keine Gefahr für den Luftverkehr dar», betonte er.

Grenzpolizeilich habe der Mann nach geltendem EU-Recht nicht kontrolliert werden dürfen, da nur eine Binnengrenze überschritten wurde, hieß es. Deutschland und Griechenland gehören dem Schengen-Raum an, in dem Freizügigkeit gilt.

Nach «Spiegel»-Informationen hatte sich der 35-Jährige kurz vor seiner Abreise beim Staatsschutz in Würzburg gemeldet und seinem Sachbearbeiter mitgeteilt, er wolle seinen erkrankten Sohn aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen. Zwei Tage nach seiner Abreise habe er erneut angerufen und gesagt, er sei nun in der Türkei. Sein aktueller Aufenthaltsort ist den Behörden nicht bekannt.

Der Mann darf nun nicht mehr in die EU einreisen. Er ist schengenweit ausgeschrieben. «Auf legalem Weg kann er nicht mehr einreisen», so der Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Sollte er dennoch innerhalb der EU aufgegriffen werden, werde er festgenommen und abgeschoben. Der 35-Jährige war laut Innenministerium der einzige islamistische Gefährder, der nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz mit einer Fußfessel überwacht wurde.