Erfurt (dpa) – Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) haben bei einer Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht davor gewarnt, Gewerkschaften für die Folgekosten von Streiks haftbar zu machen. «Ein solcher Haftungsanspruch ist für Gewerkschaften nicht mehr kalkulierbar», sagte der Anwalt der GdF, David Schäfer, am Dienstag in Erfurt. Der GdF-Vorsitzende Matthias Maas äußerte am Rande der […]

Erfurt (dpa) – Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) haben bei einer Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht davor gewarnt, Gewerkschaften für die Folgekosten von Streiks haftbar zu machen. «Ein solcher Haftungsanspruch ist für Gewerkschaften nicht mehr kalkulierbar», sagte der Anwalt der GdF, David Schäfer, am Dienstag in Erfurt. Der GdF-Vorsitzende Matthias Maas äußerte am Rande der Verhandlung, er sehe bei Schadenersatzansprüchen von Unternehmen, die an den Folgen eines Arbeitskampf litten, aber selbst nicht bestreikt wurden, «das ganze Streikrecht bedroht».

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich in zwei Verhandlungen mit Schadenersatzforderungen mehrerer Fluggesellschaften in Höhe von insgesamt rund 3,2 Millionen Euro gegen die Lotsengewerkschaft. Die fünf Airlines haben durch deren Streik unter anderem am Flughafen Stuttgart nach eigenen Angaben einen unmittelbaren Schaden erlitten. Schließlich sei es den Unternehmen bei nicht funktionierender Flugsicherung verboten, zu fliegen, sagte ihr Anwalt Christian Arnold. Erwartet wird ein Grundsatzurteil zu der Frage, ob Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen für Folgekosten von Arbeitskämpfen haftbar gemacht werden können.

Nach der bisherigen Rechtsprechung bestehen nur Schadenersatzansprüche bestreikter Unternehmen gegen Gewerkschaften, wenn ein Arbeitskampf unrechtmäßig ist.