Berlin (dpa/tmn) – Ein Internet-Reisevermittler darf Kunden nicht mit unseriösen Warnhinweisen zum Abschluss von Reiseversicherungen verleiten. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin (Az.: 15 O 413/13) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In dem verhandelten Fall hatte ein Internetportal Fluggäste auf seinen Buchungsseiten zum Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt. Kunden, die keine Police wollten, mussten […]

Berlin (dpa/tmn) – Ein Internet-Reisevermittler darf Kunden nicht mit unseriösen Warnhinweisen zum Abschluss von Reiseversicherungen verleiten. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin (Az.: 15 O 413/13) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In dem verhandelten Fall hatte ein Internetportal Fluggäste auf seinen Buchungsseiten zum Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt.

Kunden, die keine Police wollten, mussten ausdrücklich verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle Kosten selbst zahlen. Allerdings öffnete sich dann ein neues Fenster. Darin wurde unter anderem vor hohen Stornokosten gewarnt. Kunden, die dann einfach auf den Button «Weiter» klickten, schlossen damit doch die zuvor abgelehnte Versicherung ab. Denn in dem Button versteckte sich ein kleingedruckter Hinweis «Ich möchte abgesichert sein». Dieser war ebenso leicht zu übersehen wie die alternative Option «Weiter ohne Versicherung».

Dieses Vorgehen stieß bei den Richtern auf wenig Verständnis. Die Gestaltung der Internet-Seite verleite den Kunden dazu, die Versicherung ohne bewusste Entscheidung abzunehmen, obwohl er sich zuvor bereits ausdrücklich dagegen entschieden habe. Außerdem werde die Entscheidung des Kunden durch irreführende Angaben unsachlich beeinflusst. Mit der Warnung vor hohen Stornokosten baue das Unternehmen eine Drohkulisse auf, die mit der Realität nicht übereinstimme.