29.07.2014 Düsseldorf – Der Gepäckdieb und Verursacher einer spektakulären Evakuierung am Düsseldorfer Flughafen soll nicht für den entstandenen Schaden herangezogen werden. Ein Rechtsgutachten habe ergeben, dass die Ansprüche gegen den als nicht vermögend geltenden Mann nicht erfolgsversprechend seien. «Daher hat sich der Flughafen entschieden, auf eine Schadenersatzklage zu verzichten», sagte eine Airport-Sprecherin. Sie bestätigte damit […]

29.07.2014

Düsseldorf – Der Gepäckdieb und Verursacher einer spektakulären Evakuierung am Düsseldorfer Flughafen soll nicht für den entstandenen Schaden herangezogen werden. Ein Rechtsgutachten habe ergeben, dass die Ansprüche gegen den als nicht vermögend geltenden Mann nicht erfolgsversprechend seien. «Daher hat sich der Flughafen entschieden, auf eine Schadenersatzklage zu verzichten», sagte eine Airport-Sprecherin. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Rheinischen Post» (Dienstag). Nach Angaben der Zeitung hat der Gepäckdieb Deutschland bereits mit unbekanntem Ziel verlassen.

Der 32-Jährige hatte Ende September 2013 am Flughafen einen Koffer gestohlen. Er entdeckte darin Plastikbeutel mit weißem Pulver und glaubte, Drogen gefunden zu haben. Daraufhin hatte er den Koffer wieder im Terminal abgestellt und war verschwunden. Ein Bomben-Experte hielt den Kofferinhalt dagegen für einen Sprengsatz und löste Großalarm aus. Letztlich stellte sich das Pulver als verpacktes Mehl mit Gewürzen raus. Der Airport war geräumt worden, stundenlang war der Flugverkehr unterbrochen. Es entstand ein Millionenschaden.

Im April wurde der vorbestrafte Gepäckdieb zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Weil er die Strafe beinahe vollständig in der Untersuchungshaft verbüßt hatte, war er freigelassen geworden. (dpa)