Düsseldorf, 12. Januar 2018 Wenn ein Koffer bei einer Flugreise verspätet ankommt, dürfen Reisende Notkäufe tätigen und sich die Kosten von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Das ist vor allem zu Beginn einer Reise relevant, wenn wichtige Utensilien am Zielort zunächst fehlen. Doch Vorsicht: Beim Rückflug aus dem Urlaub nach Hause sind die Grenzen für die […]

Düsseldorf, 12. Januar 2018

Wenn ein Koffer bei einer Flugreise verspätet ankommt, dürfen Reisende Notkäufe tätigen und sich die Kosten von der Fluggesellschaft erstatten lassen.

Das ist vor allem zu Beginn einer Reise relevant, wenn wichtige Utensilien am Zielort zunächst fehlen. Doch Vorsicht: Beim Rückflug aus dem Urlaub nach Hause sind die Grenzen für die Erstattung in der Praxis sehr eng. „Denn dem Urlauber entsteht durch die Verspätung des Gepäcks in der Regel kein Schaden“, erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und genau das ist die Voraussetzung für die Erstattung von Ausgaben.

Ein mögliches Beispiel: Im verspäteten Koffer befindet sich ein Anzug, den der Reisende direkt nach seiner Ankunft zu Hause braucht. Dies muss er der Fluggesellschaft jedoch beweisen, so Wagner. Er muss also zum Beispiel darlegen, dass er keinen Ersatzanzug hatte, den er ebenfalls hätte anziehen können. In der Praxis dürfte es dagegen eher um Hygieneartikel gehen. Befindet sich im Koffer zum Beispiel die elektrische Zahnbürste, kauft sich der Fluggast womöglich eine Handzahnbürste – bloß ist der Preis in diesem Fall so gering, dass es sich kaum lohnt, sich den Betrag von der Airline erstatten zu lassen.

Grundsätzlich gilt ein Gepäckstück dann als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist. Nach dem Montrealer Übereinkommen können Fluggesellschaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 Euro pro Passagier erstatten. Diese Höchstgrenze ist vor allem bei komplettem Kofferverlust relevant.